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Ja natürlich.
Ich weiß nicht warum er keine VE machen will.
Irgendwo im Forum hatte mal jemand etwas von 40 € pro Tag geschrieben.
Ob das so stimmt weiß ich allerdings nicht. Eine kurze Recherche auf Google brachte jedoch nichts.
- Kein Behördengang mit wochenlanger Vorlaufzeit für einen Termin bei gottgleichen Beamten für die VE.
- Keim Versenden der Dokumente (VE), von dem man nicht genau weiß, ob und wann sie ankommen.
- Bessere Planung von Zeitabläufen wie Flug etc. in Abhängigkeit von s.o.
- Und schließlich wird der Dame eine größere Eigenverantwortlichkeit zu Teil, was ich immer gut finde und fördere, wo es geht.
OK ich weiß nicht wie das bei dir genau ist. Ich war im letzten Jahr mehrmals in Berlin um Sachen zu erledigen.
War alles ganz easy. Termine kann man ganz leicht vereinbaren und gottgleiche Beamte habe ich nicht getroffen.
na ja,
da muss/kann ich das ein oder andere aus jüngster Erfahrung hier in WI ergänzen.
Vorlaufzeit für einen Termin beträgt mitunter ca. 2 Monate!
Gebühr für die VE beträgt 29 EUR.
War vorgestern früh um 8:00 da zu meinem Termin. Im nach und nach gut gefüllten Warteraum war ich, denke ich, der einzige Bio-Deutsche.
Der Sachbearbeiter fragte mich dann, für wann ich meinen Gast (oder heißt das jetzt meine Gästin?) einladen wolle. Als ich sagte Juli, meinte er, dann können wir's gleich vergessen, die VE darf - in Bezug auf das, ich nehme an, Einreisedatum - nicht älter als 3 Monate sein! Ich hatte die Dokumente bei meinem nächsten Besuch im März selbst mitnehmen wollen, um nicht wieder 33 EUR für den Versand mit Transglobal berappen zu müssen.
So aber musste ich unverrichteter Dinge wieder abziehen...
Habe ich auch nicht gewusst. Habe nächste Woche einen Termin. Den kann ich dann ja absagen.
Es gibt dieses:
Bundeseinheitliches Merkblatt
zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG - (Stand: 2. Mai 2018)
Der Sachbearbeiter fragte mich dann, für wann ich meinen Gast (oder heißt das jetzt meine Gästin?) einladen wolle. Als ich sagte Juli, meinte er, dann können wir's gleich vergessen, die VE darf - in Bezug auf das, ich nehme an, Einreisedatum - nicht älter als 3 Monate sein!
Mir wurde gesagt die VE darf max. 6 Monate alt sein.
So steht es auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes:
"Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können."