TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

  • Ersteller
        #352  

Member

Da hat wohl jede Ausländerbehörde ihre eigene Tabelle. Braucht man nur mal zu googeln.
 
        #353  

Member

Member hat gesagt:
Ja natürlich.
Ich weiß nicht warum er keine VE machen will.

Irgendwo im Forum hatte mal jemand etwas von 40 € pro Tag geschrieben.
Ob das so stimmt weiß ich allerdings nicht. Eine kurze Recherche auf Google brachte jedoch nichts.

Er will das so machen weil es viel einfacher ist.

- Kein Behördengang mit wochenlanger Vorlaufzeit für einen Termin bei gottgleichen Beamten für die VE.
- Keim Versenden der Dokumente (VE), von dem man nicht genau weiß, ob und wann sie ankommen.
- Bessere Planung von Zeitabläufen wie Flug etc. in Abhängigkeit von s.o.
- Und schließlich wird der Dame eine größere Eigenverantwortlichkeit zu Teil, was ich immer gut finde und fördere, wo es geht.
 
        #354  

Member

Member hat gesagt:
Kein Behördengang mit wochenlanger Vorlaufzeit für einen Termin bei gottgleichen Beamten für die VE.
OK ich weiß nicht wie das bei dir genau ist. Ich war im letzten Jahr mehrmals in Berlin um Sachen zu erledigen.
War alles ganz easy. Termine kann man ganz leicht vereinbaren und gottgleiche Beamte habe ich nicht getroffen.
Member hat gesagt:
Keim Versenden der Dokumente (VE), von dem man nicht genau weiß, ob und wann sie ankommen.
Das brauchst du doch gar nicht. Nimm die einfach mit und gib sie ihr wenn es passt, wenn nicht entsorge die VE.
Member hat gesagt:
Bessere Planung von Zeitabläufen wie Flug etc. in Abhängigkeit von s.o.
Keine Ahnung wovon du redest. Denn Tickest müssen in beiden Fällen vorhanden sein.
Member hat gesagt:
Und schließlich wird der Dame eine größere Eigenverantwortlichkeit zu Teil, was ich immer gut finde und fördere, wo es geht.
Ähm ja.

Alles in allem solltest du dich schon mal von dem Gedanken verabschieden das sie dich besuchen kommt.
 
        #355  

Member

Member hat gesagt:
War alles ganz easy. Termine kann man ganz leicht vereinbaren...

na ja,
da muss/kann ich das ein oder andere aus jüngster Erfahrung hier in WI ergänzen.
Vorlaufzeit für einen Termin beträgt mitunter ca. 2 Monate!
Gebühr für die VE beträgt 29 EUR.
War vorgestern früh um 8:00 da zu meinem Termin. Im nach und nach gut gefüllten Warteraum war ich, denke ich, der einzige Bio-Deutsche.
Der Sachbearbeiter fragte mich dann, für wann ich meinen Gast (oder heißt das jetzt meine Gästin?) einladen wolle. Als ich sagte Juli, meinte er, dann können wir's gleich vergessen, die VE darf - in Bezug auf das, ich nehme an, Einreisedatum - nicht älter als 3 Monate sein! Ich hatte die Dokumente bei meinem nächsten Besuch im März selbst mitnehmen wollen, um nicht wieder 33 EUR für den Versand mit Transglobal berappen zu müssen.
So aber musste ich unverrichteter Dinge wieder abziehen...
 
        #356  

Member

Schweizer müssen nur eine Verpflichtungserklärung ausfüllen, wenn das von der Botschaft in Bangkok verlangt wird.
 
        #357  

Member

Member hat gesagt:
So aber musste ich unverrichteter Dinge wieder abziehen...

Ja was soll man dazu sagen?
Das mit den 3 Monaten sollte hinlänglich bekannt sein.
Also eigentlich musst du die Schuld bei dir selbst suchen.
 
        #358  

Member

Habe ich auch nicht gewusst. Habe nächste Woche einen Termin. Den kann ich dann ja absagen.
Es gibt dieses:

Bundeseinheitliches Merkblatt
zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG - (Stand: 2. Mai 2018)

Darin habe ich dazu nichts gefunden.
 
        #359  

Member

Member hat gesagt:
Der Sachbearbeiter fragte mich dann, für wann ich meinen Gast (oder heißt das jetzt meine Gästin?) einladen wolle. Als ich sagte Juli, meinte er, dann können wir's gleich vergessen, die VE darf - in Bezug auf das, ich nehme an, Einreisedatum - nicht älter als 3 Monate sein!

Mir wurde gesagt die VE darf max. 6 Monate alt sein.

So steht es auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes:

"Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können."
 
        #360  

Member

Verwirrend. Jetzt komme ich auch ins grübeln...
 
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