Non-immigrant O-A Visum kann man doch nicht als Extension of Stay bezeichnen. Die Jahresverlängerung (one year extension of stay based on retirement) wird doch in Thailand beantragt, nachdem man mit einem Non Immi O oder O-A eingereist ist.
Du liegst richtig.
So in etwa kannte ich das auch und habe es selbst praktiziert: Non-immigrant O (Single oder Multiple) in Deutschland machen, dann in Thailand die Extension of Stay beantragen.
Ich habe dann aber, als die Diskussion hier anfing, sicherheitshalber auf die Seite der Thailändischen Botschaft in Berlin geschaut und mich dort durch ihren Eintrag zum "Longstay Visa" verwirren lassen.
Also Klarstellung zu Non-Immigrant Visa:
Typ S: Aufenthalt bis 90 Tage, einmal, nach einmaligen Gebrauch nicht mehr nutzbar
Typ M: Aufenthalt bis 90 Tage, beliebig oft innerhalb von 365 Tagen nutzbar
Typ A: Aufenthalt bis 365 Tage, aber alle 90 Tage bei der Immigration melden, verfällt nach 365 Tagen Aufenthalt
Bei allen diesen Visa muss das erste Eintreffen im Land innerhalb von 3 Monaten erfolgen, sonst verfallen sie.
Extension of Stay based on Retirement, in Thailand zu beantragen, Verlängerung des Aufenthalts bevor das Non-Immigrant-Visa ausläuft, Laufzeit 365 Tage, Meldung alle 90 Tage bei der Immigration. Extensions of Stay können in Thailand, ohne das Land verlassen zu müssen, basierend auf der vorherigen Extension verlängert werden, indem eine neue beantragt wird. Damit die Extension nicht verfällt, wenn man innerhalb der 365 Tage das Land verlässt, kann man ein kostenpflichtiges Reentry Permit beantragen, das es für einmalige (Single) oder mehrmalige (Multiple) Nutzung gibt. Man kann das Reentry Permit auch vor der Ausreise am Flughafen bei der dortigen Immigration erhalten.