Member hat gesagt:
Wenn ich richtig verstehe, darf der Test nur noch 48 Stunden Alt sein,keine 72
Anhang anzeigen FB_IMG_1640251490648.jpg
Das folgende steht auf der Seite vom Auswärtigen Amt und da steht noch 72 Stunden.
Die Ausbreitung von
COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten
Infobox zu COVID-19/Coronavirus. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden
Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder ein aktueller negativer
COVID-19-Test.
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die
thailändische Tourismusbehörde und die
Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die thailändische Regierung hat die Registrierung über die Anwendung Thailand-Pass für den Test & Go-Service mit Ausnahme des sog. Phuket Sandbox Programms bis auf weiteres ausgesetzt. Ausgestellte QR-Codes der Anwendung Thailand-Pass behalten ihre Gültigkeit. Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des
Thailändischen Außenministeriums.
Alle bis einschließlich 21. Dezember 2021 gestellten Anträge für den Thailand-Pass Test & Go Service werden noch bearbeitet.
Für Registrierungen seit dem 22. Dezember 2021 über die Anwendung Thailand-Pass stehen lediglich das Phuket Sandbox Programm und das ASQ Programm zur Verfügung, nicht mehr der „Test & Go“ Service.
Die Einreise nach Thailand ist weiterhin möglich, jedoch nur mit einer siebentägigen Hotelquarantäne (für vollstündig geimpfte Reisende). Nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen in eine zehntägige Hotelquarantäne.
Hinweise für die Einreise:
- Online-Registrierung über die Anwendung Thailand-Pass mindestens sieben Tage vor der geplanten Reise. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen.
- Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US-$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
- Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft für die Dauer der Quarantäne. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin.
- Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter 6 Jahren, die mit Eltern reisen, sind davon ausgenommen.
- Negativer PCR-Test nach Einreise.
- Weiterer PCR-Test am fünften oder sechsten Tag nach Einreise.
- Installation der Tracking App „MorChana“.
Weitergehende Informationen können bei der zuständigen
thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie der
thailändischen Tourismusbehörde erfragt werden.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Quarantäne, Isolation und Behandlung sind kostenpflichtig. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.