Gäste lese Limitierung!

Diskussion Thailand und das Mieten von Bikes. Erfahrungen und Für und Wider

  • Ersteller
        #41  

Member

Member hat gesagt:
Ich klinke mich mal ein…

Ich habe den faktisch den alten 3er Führerschein… reicht es da wenn ich mir ganz normal die Internationale Führrerschein Bescheinigung hole um in Thailand Roller oder Auto zu fahren?

Roller gibts ja an jeder Ecke, gibt es ein paar tips wo man online schon mal gucken kann falls man auf die Idee kommt ein Auto zu mieten?
Beantrage Deinen Internationalen Führerschein. Wenn Du dann bei der Klasse A1 einen Stempel bekommst gilt (zumindest in Deutschland)
  • Führerschein der Klasse A1
    Der Führerschein der Klasse A1 erlaubt es Fahrern ab 16 Jahren, ein zwei- oder dreirädriges Kraftrad zu fahren. Deshalb wird die Klasse A1 auch als Motorradführerschein bezeichnet. Damit du ein Motorrad fahren darfst, muss es bestimmte bauliche Bedingungenerfüllen:
    • Das Hubvolumen darf maximal 125 Kubikzentimeter betragen. Der Führerschein wird deshalb auch als Leichtkraftrad-Führerschein bezeichnet.
    • Die Motorleistung darf 11 Kilowatt nicht übersteigen. Das entspricht normalerweise etwa 15 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.
    • Außerdem muss beim Fahrzeug das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht 0,1 kW/kg betragen.
    • Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen ist die Leistung auf 15 kW begrenzt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt deshalb normalerweise bei circa 45 km/h.
    • Mindestalter: Es liegt für den Führerschein der Klasse A1 bei 16 Jahren.
    • Eingeschlossene Klassen: Wer den Führerschein der Klasse A1 hat, darf automatisch auch Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM fahren.
Da es eingelschlossen ist:

  • Führerschein der Klasse AM
    Die Führerscheinklasse AM erlaubt es, kleine und leichte Krafträder zu fahren. Er wird deshalb auch als Roller- oder Mopedführerscheinbezeichnet. Er gilt für zweirädrige und dreirädrige Krafträder, aber auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Sie müssen die folgenden Bedingungen immer erfüllen:
    • Für leichte zweirädrige Krafträder gilt: Sie dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Der Hubraum darf höchstens 50 Kubikzentimetern und die Leistung höchstens 4 kW betragen, wobei auch ein Elektromotor möglich ist. Darunter fallen zum Beispiel auch Fahrräder mit Hilfsmotoren. Zu den üblichen Fahrzeugtypen zählen Mopeds, Roller und Mokicks.
    • Für leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt: Sie dürfen höchstens zwei Sitzplätze haben. Die Höchstgeschwindigkeit muss auf 45 km/h gedrosselt sein. Auch bei ihnen darf der Hubraum maximal 50 Kubikzentimeter und die Leistung 4 kW betragen. Das Leergewicht darf nicht mehr als 279 kg betragen.
    • Für vierrädrige Kraftfahrzeuge gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten und die Leistung höchstens 6 kW betragen. Das leere Fahrzeug darf außerdem nicht mehr als 425 kg wiegen.
Wenn Du weder bei A noch bei A1 einen Stempel bekommst darfst Du in Thailand keinen Roller fahren.
Also wenn Du A1 bekommst, dann darfst Du bis zu 125 ccm fahren.


Ein Auto Führerschein (Klasse B) schließt keinen A, A1, A2 oder AM mit ein:

  • Führerschein der Klasse B / BF17*
    Das ist der am weitesten verbreitete Führerschein. Mit ihm darfst du ein Kraftfahrzeug (Auto) mit einem Gewicht von bis zu 3.500 kg fahren. Das Fahrzeug darf zusätzlich zum Fahrersitz nicht mehr als acht Sitzplätzehaben.
    • Für das Fahren mit Anhänger gilt: Der Anhänger darf höchstens 750 kg schwer sein. Insgesamt dürfen Auto und Anhänger zusammen aber nicht mehr als 3.500 kg wiegen.
    • Mindestalter: Für den Führerschein musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Ausnahme gibt es aber: Sie besteht für jüngere Fahrer ab 17 Jahren, die Begleitetes Fahren mit 17 (BF17) machen.
    • Besonderheit: Im Inland darfst du mit der Klasse B auch dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren. Bei einer Motorleistung über 15 kW gilt das aber nur dann, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist.
    • Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, also zum Beispiel Motorräder. Sie dürfen nicht gefahren werden.
 
        #42  

Member

Member hat gesagt:
Beantrage Deinen Internationalen Führerschein. Wenn Du dann bei der Klasse A1 einen Stempel bekommst gilt (zumindest in Deutschland)
  • Führerschein der Klasse A1
    Der Führerschein der Klasse A1 erlaubt es Fahrern ab 16 Jahren, ein zwei- oder dreirädriges Kraftrad zu fahren. Deshalb wird die Klasse A1 auch als Motorradführerschein bezeichnet. Damit du ein Motorrad fahren darfst, muss es bestimmte bauliche Bedingungenerfüllen:
    • Das Hubvolumen darf maximal 125 Kubikzentimeter betragen. Der Führerschein wird deshalb auch als Leichtkraftrad-Führerschein bezeichnet.
    • Die Motorleistung darf 11 Kilowatt nicht übersteigen. Das entspricht normalerweise etwa 15 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.
    • Außerdem muss beim Fahrzeug das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht 0,1 kW/kg betragen.
    • Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen ist die Leistung auf 15 kW begrenzt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt deshalb normalerweise bei circa 45 km/h.
    • Mindestalter: Es liegt für den Führerschein der Klasse A1 bei 16 Jahren.
    • Eingeschlossene Klassen: Wer den Führerschein der Klasse A1 hat, darf automatisch auch Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM fahren.
Da es eingelschlossen ist:

  • Führerschein der Klasse AM
    Die Führerscheinklasse AM erlaubt es, kleine und leichte Krafträder zu fahren. Er wird deshalb auch als Roller- oder Mopedführerscheinbezeichnet. Er gilt für zweirädrige und dreirädrige Krafträder, aber auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Sie müssen die folgenden Bedingungen immer erfüllen:
    • Für leichte zweirädrige Krafträder gilt: Sie dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Der Hubraum darf höchstens 50 Kubikzentimetern und die Leistung höchstens 4 kW betragen, wobei auch ein Elektromotor möglich ist. Darunter fallen zum Beispiel auch Fahrräder mit Hilfsmotoren. Zu den üblichen Fahrzeugtypen zählen Mopeds, Roller und Mokicks.
    • Für leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt: Sie dürfen höchstens zwei Sitzplätze haben. Die Höchstgeschwindigkeit muss auf 45 km/h gedrosselt sein. Auch bei ihnen darf der Hubraum maximal 50 Kubikzentimeter und die Leistung 4 kW betragen. Das Leergewicht darf nicht mehr als 279 kg betragen.
    • Für vierrädrige Kraftfahrzeuge gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten und die Leistung höchstens 6 kW betragen. Das leere Fahrzeug darf außerdem nicht mehr als 425 kg wiegen.
Wenn Du weder bei A noch bei A1 einen Stempel bekommst darfst Du in Thailand keinen Roller fahren.
Also wenn Du A1 bekommst, dann darfst Du bis zu 125 ccm fahren.


Ein Auto Führerschein (Klasse B) schließt keinen A, A1, A2 oder AM mit ein:

  • Führerschein der Klasse B / BF17*
    Das ist der am weitesten verbreitete Führerschein. Mit ihm darfst du ein Kraftfahrzeug (Auto) mit einem Gewicht von bis zu 3.500 kg fahren. Das Fahrzeug darf zusätzlich zum Fahrersitz nicht mehr als acht Sitzplätzehaben.
    • Für das Fahren mit Anhänger gilt: Der Anhänger darf höchstens 750 kg schwer sein. Insgesamt dürfen Auto und Anhänger zusammen aber nicht mehr als 3.500 kg wiegen.
    • Mindestalter: Für den Führerschein musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Ausnahme gibt es aber: Sie besteht für jüngere Fahrer ab 17 Jahren, die Begleitetes Fahren mit 17 (BF17) machen.
    • Besonderheit: Im Inland darfst du mit der Klasse B auch dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren. Bei einer Motorleistung über 15 kW gilt das aber nur dann, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist.
    • Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, also zum Beispiel Motorräder. Sie dürfen nicht gefahren werden.

Achtung!
----------
die deutsche 125er-Regelung gilt nicht in TH, es wird der große 1ser Motorradführerschein benötigt, also der "echte" alles über 125ccm.
 
        #43  

Member

Ja ok dann wird mir das für meinen kurzen Trip alles zu kompliziert, bin Jahre lang 50ccm Roller in Berlin gefahren. Der würde mit theoretisch reichen, geht ja nur um das unabhängige fortbewegen. Aber die 50er werden sie dort wohl nicht vermieten bzw. dann wohl auch nur mit entsprechender Erlaubnis.
 
        #44  

Member

@Toretto So wie @Zenturier schrieb, brauchst Du um in Thailand ein Zweirad zu bewegen (egal wieviel Cubik oder PS, selbst für ein Mofa) die Klasse A im Int. Führerschein. Und die bekommst Du nur wenn Du in Deinem Deutschen Führerschein auch den großen Motorrad Führerschein Klasse A hast.
Daher, miete Dir lieber ein Auto oder fahr Bolt.
 
        #45  

Member

Member hat gesagt:
Ja ok dann wird mir das für meinen kurzen Trip alles zu kompliziert, bin Jahre lang 50ccm Roller in Berlin gefahren. Der würde mit theoretisch reichen, geht ja nur um das unabhängige fortbewegen. Aber die 50er werden sie dort wohl nicht vermieten bzw. dann wohl auch nur mit entsprechender Erlaubnis.
Hab a) noch nie 50er Roller gesehen und b) ja, nur mit Motorradführerschein. Diese 50/125ccm Ausnahme aus D bitte einfach aus dem Kopf streichen, wenn man D verlässt.
 
        #50  

Member

Member hat gesagt:
Und was habe ich da für einen Internationalen Führerschein?
Anhang anzeigen image.jpg
Du hast klasse 1 (A) also automatisch auch A1
Du hast Klasse 3 (B)
und weil der FS alt ist, hast du automatsch BE den Anhänger Schein
und du hast C1 bis 7,5 to
Und du hast den C1E bis 7,5 mit Hänger...
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten