Die Rechnungen kopiere ich für den Fall, dass einmal auf dem Postweg etwas verloren geht. Ist bis jetzt aber noch nie passiert.
Der Originalrechnung füge ich einen Ausdruck mit der Umrechnung zum Tageskurs von "Oanda" bei. Der Erstattungsantrag muss mindestens 200 € sein.
Rechnungen von meiner örtlichen "Buschklinik" können nicht auf Englisch gedruckt werden. Da reicht dann eine Erklärung von mir auf Deutsch, wenn es sich um einen Betrag unter 100 € handelt. Normalerweise sind das aber Rechnungen von wenigen €.
Eine Vollmacht zum Erstattungsantrag habe ich meiner Stieftochter erteilt, für den Fall, dass ich geistig abschalte, oder für den Fall meines Totes, wenn da vorher noch Rechnungen angefallen sind.
Die Erstattung lasse ich übrigens auf ein Thai-Konto meiner Frau überweisen, auf welches auch meine Pension aufläuft. Dieses Konto wurde extra dafür eröffnet und ich besitze das Bankbuch und die Karte zum Abheben. Von diesem Konto wird auch das monatliche Haushaltsgeld für mein Fraule per Dauerauftrag abgebucht.
Ist aber Vertrauenssache und ich kenne keinen, der das so handhabt wie ich.
Auf ein Konto mit meinen Namen läuft nur noch meine minimale Gesetzliche Rente auf, weil diese nur auf ein solches überwiesen werden kann. Der Amts-Schimmel des Post-Renten-Dienstes hat dabei bis Thailand gewiehert. Dieses Konto räume ich immer ab, sobald mehr als 25000 Baht aufgelaufen sind.
Außer dem Konto zum Nachweis von 800000 Baht für die Immigration habe ich kein Konto auf meinen Namen mehr. Wenn ich meinen nahen Tod fühle, oder selber entscheide, wann Schluss ist. lasse ich es vorher noch abräumen.
Sollten Leichenfledderer, aus meinem vorigen Leben in D, einmal versuchen, Erbansprüche zu stellen, werden sie erkennen, dass der Erblasser in Thailand praktisch mittellos war.