Hallo Rauhnacht,
ich antworte gerne öffentlich, da es vielleicht den einen oder anderen Beamten interessiert.
Also - es scheint Unterschiede zu geben, ob Bundesbeamter, oder Landesbeamter, sogar innerhalb der Länder.
Kann mich erinnern, als ich noch aktiv im Dienst war und einen kleinen Unfall im Indonesienurlaub hatte, dass damals die Rechnung zu fifty/fifty von der Beihilfe und der privaten KV übernommen wurde.
Im Ruhestand habe ich ja als Bundesbeamter das Anrecht auf 70% Beihilfe. Das wurde bis jetzt immer fast ohne Abzüge übernommen, auch für meine Frau. Bis 100 € kann ich Rechnungen auch in Thai-Schrift einreichen, wenn ich eine kurze Erklärung dazu abgebe. In unserer örtlichen "Buschklinik" gibt es ja nur Rechnungen in Thai-Schrift.
Seit ca. einem Jahr sollten Medikamente separat mit den angefallenen Kosten aufgeführt werden. Wenn ich da nicht aufpasse, wird das auch schon mal vergessen, es auszudrucken. Reiche ich so eine Rechnung ein, schreibe ich eine kleine Erklärung dazu und es wird dann ohne Probleme auch erstattet. Sind ja, außer den Parkinson-Medikamenten, keine hohen Beträge.
Übrigens gibt es auch Unterschiede bei der Steuer. Ich kenne einen Landesbeamten, der seine Pension voll versteuern muss., obwohl er in Thailand wohnt. Ich dagegen konnte mit meiner Abmeldung von D auch aus dem Finanzamt "austreten".
Gruß G.