Thailand Trotzdem ist das Leben schön!

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        #261  

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Ich schätze deine Berichte sehr und danke dir dafür. Es gibt schon so einige Ähnlichkeiten bei uns, bin z. B. selbst auch über 70. Bin ebenfalls schon sehr lange mit einer Thai verh., leben allerdings nur im Winter 5 Monate in Pattaya. Gute Gesundheit !!!!
 
        #262  

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Member hat gesagt:
Hallo Rauhnacht,

ich antworte gerne öffentlich, da es vielleicht den einen oder anderen Beamten interessiert.

Also - es scheint Unterschiede zu geben, ob Bundesbeamter, oder Landesbeamter, sogar innerhalb der Länder.
Kann mich erinnern, als ich noch aktiv im Dienst war und einen kleinen Unfall im Indonesienurlaub hatte, dass damals die Rechnung zu fifty/fifty von der Beihilfe und der privaten KV übernommen wurde.

Im Ruhestand habe ich ja als Bundesbeamter das Anrecht auf 70% Beihilfe. Das wurde bis jetzt immer fast ohne Abzüge übernommen, auch für meine Frau. Bis 100 € kann ich Rechnungen auch in Thai-Schrift einreichen, wenn ich eine kurze Erklärung dazu abgebe. In unserer örtlichen "Buschklinik" gibt es ja nur Rechnungen in Thai-Schrift.

Seit ca. einem Jahr sollten Medikamente separat mit den angefallenen Kosten aufgeführt werden. Wenn ich da nicht aufpasse, wird das auch schon mal vergessen, es auszudrucken. Reiche ich so eine Rechnung ein, schreibe ich eine kleine Erklärung dazu und es wird dann ohne Probleme auch erstattet. Sind ja, außer den Parkinson-Medikamenten, keine hohen Beträge.

Übrigens gibt es auch Unterschiede bei der Steuer. Ich kenne einen Landesbeamten, der seine Pension voll versteuern muss., obwohl er in Thailand wohnt. Ich dagegen konnte mit meiner Abmeldung von D auch aus dem Finanzamt "austreten".

Gruß G.
Deine Hinweise sind toll und für mich sehr hilfreich. Ich bin seit kurzem auch Pensionär und hege schon lange den Gedanken einen großen Teil meines restlichen Lebens in Thailand zu verbringen, hatte bisher aber immer Abstand genommen wegen den hohen Beiträgen für eine private Krankenversicherung.
Das uns die Beihilfe auch im Ausland beisteht, hätte ich nicht für möglich gehalten.
Daher Daumen hoch für Deine Hinweise und tausend Dank dafür!!
 
        #263  

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Member hat gesagt:
Das uns die Beihilfe auch im Ausland beisteht, hätte ich nicht für möglich gehalten.
Beihilfe schon, nur was meine Restkostenversicherung dazu sagen würde, muss ich demnächst noch in Erfahrung bringen.
 
        #264  

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Member hat gesagt:
Das uns die Beihilfe auch im Ausland beisteht, hätte ich nicht für möglich gehalten.
Ist unterschiedlich- besser erkundigen. Keine Ahnung woran es liegt, bei mir z.B. zahlt die Beihilfe im Ausland nicht. Übernimmt alles die Private, hab da so einen Zusatztarif der zum tragen kommt.
 
        #265  

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Also die Bundesbeihilfe zahlt im Ausland. Wie es bei den Landesbeihilfen aussieht, kann ich in der Tat nicht sagen 🤷🏽‍♂️
 
        #266  

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Member hat gesagt:
Das uns die Beihilfe auch im Ausland beisteht, hätte ich nicht für möglich gehalten.
Daher Daumen hoch für Deine Hinweise und tausend Dank dafür!!
Die Beihilfe muss einem “Beamten auf Lebenszeit“ immer erstattet werden, egal wo er sich in der großen weiten Welt auch aufhält. Übrigens auch für seine Ehefrau, egal welcher Nationalität!

Das war nicht immer so. Mit der Begründung, ein Beamter auf Lebenszeit kann immer wieder reaktiviert werden, verloren Beamte bei Abmeldung aus D sogar ihren Anspruch auf ihr Ruhegehalt.
Irgendwann gab es dann einmal eine Tabelle, nach der das Ruhegehalt an die Einkommensverhältnisse des Landes nach unten “angepasst“ wurde, in dem der Beamte gelebt hat. Bei der gesetzlichen Rente war das übrigens auch so.
Diese Regelung wurde nach mehreren Klagen bei allen möglichen Gerichten ausgesetzt, da sich der Beamte sein Recht auf Ruhegehalt und der gesetzlich Versicherte mit seinen Einzahlungen in die Rentenkasse, sein Recht auf eine Rente erworben hat – dies ungekürzt!

Bei der Krankenversicherung ist das allerdings anders. Mit der Abmeldung aus D verliert man seine Ansprüche bei der Gesetzlichen KV grundsätzlich, bei der Privaten KV dann, wenn es keine Zusatz-Klausel für ein Weiterbestehen im Ausland gibt, oder man keine Extension abgeschlossen hat.

Ich hatte für meine 30% Eigenanteil einmal eine sehr gute private KV für um die 250 €. Eine Extension auf Thailand wurde mir für fast 500 € angeboten. Da begann ich zu rechnen:
500 € für 30%? Das sind ja auf 100% bezogen fast 1700 €! Haben die denn einen in der Waffel?
Selbst monatliche Beiträge, nur für den Erhalt meiner Ansprüche bei einer etwaigen Rückkehr nach D, waren total überzogen.
So kündigte ich meine PKV, was übrigens nur mit der Vorlage der Abmeldebescheinigung aus D möglich war.

Mit diesen ersparten, ansonsten fälligen Beiträgen von fast 500 € (Tendenz eher steigend) und dem gleichzeitigen “Austritt beim Finanzamt“ komme ich mit meiner zu 100% ausbezahlten Brutto-Pension eigentlich sehr gut zurecht. Kann auch mal einen Eigenanteil einer sehr hohen Krankenhaus- oder Arztrechnung locker bezahlen.

Eng würde es nur, wenn ich aus irgendwelchen Gründen wieder einmal nach D zurückkehren müsste. Eine neu abzuschließende PKV mit all den Ausschlüssen wegen Vorerkrankungen, wäre mit über 70 kaum finanzierbar.
Darüber sollte sich jeder Beamte, der dauerhaft in Thailand lebt, ohne Extension oder Zahlungen für einen Wiedereinstieg zu den alten Konditionen, im Klaren sein.
Betrifft mich übrigens nicht, da ich mich bei einer Ausweisung aus meiner jetzigen Heimat, für den Strick entscheiden würde. Ich will nämlich nur in einem Land leben, wo das Leben noch lebenswert ist.

Member hat gesagt:
Beihilfe schon, nur was meine Restkostenversicherung dazu sagen würde, muss ich demnächst noch in Erfahrung bringen.
Die wird vermutlich dasselbe wie meine dazu sagen.

Member hat gesagt:
Also die Bundesbeihilfe zahlt im Ausland. Wie es bei den Landesbeihilfen aussieht, kann ich in der Tat nicht sagen
Ich kenne hier einige Landesbeamte im Ruhestand. Die Beihilfe für sich + Ehefrau erhält jeder. Ein Landesbeamter aus NRW behauptet sogar zu 75%.

Allerdings kenne ich auch einige Pensionisten, denen der “Austritt beim Finanzamt“ nicht gelungen ist, die also immer noch Steuer auf ihre Pension zahlen müssen.
 
        #269  

Member

Die Rechnungen kopiere ich für den Fall, dass einmal auf dem Postweg etwas verloren geht. Ist bis jetzt aber noch nie passiert.

Der Originalrechnung füge ich einen Ausdruck mit der Umrechnung zum Tageskurs von "Oanda" bei. Der Erstattungsantrag muss mindestens 200 € sein.

Rechnungen von meiner örtlichen "Buschklinik" können nicht auf Englisch gedruckt werden. Da reicht dann eine Erklärung von mir auf Deutsch, wenn es sich um einen Betrag unter 100 € handelt. Normalerweise sind das aber Rechnungen von wenigen €.

Eine Vollmacht zum Erstattungsantrag habe ich meiner Stieftochter erteilt, für den Fall, dass ich geistig abschalte, oder für den Fall meines Totes, wenn da vorher noch Rechnungen angefallen sind.

Die Erstattung lasse ich übrigens auf ein Thai-Konto meiner Frau überweisen, auf welches auch meine Pension aufläuft. Dieses Konto wurde extra dafür eröffnet und ich besitze das Bankbuch und die Karte zum Abheben. Von diesem Konto wird auch das monatliche Haushaltsgeld für mein Fraule per Dauerauftrag abgebucht.

Ist aber Vertrauenssache und ich kenne keinen, der das so handhabt wie ich.
Auf ein Konto mit meinen Namen läuft nur noch meine minimale Gesetzliche Rente auf, weil diese nur auf ein solches überwiesen werden kann. Der Amts-Schimmel des Post-Renten-Dienstes hat dabei bis Thailand gewiehert. Dieses Konto räume ich immer ab, sobald mehr als 25000 Baht aufgelaufen sind.

Außer dem Konto zum Nachweis von 800000 Baht für die Immigration habe ich kein Konto auf meinen Namen mehr. Wenn ich meinen nahen Tod fühle, oder selber entscheide, wann Schluss ist. lasse ich es vorher noch abräumen.
Sollten Leichenfledderer, aus meinem vorigen Leben in D, einmal versuchen, Erbansprüche zu stellen, werden sie erkennen, dass der Erblasser in Thailand praktisch mittellos war.
 
        #270  

Member

Vielen Dank @Glupperer , sehr interessant und hilfreich 👍🏼
 
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