Die englische Rechtsprechung unterliegt hier anderen Formulierungen. Das mag in Bezug auf eine generierte Übersetzung dann falsch interpretiert worden sein und hier wäre dann fahrlässige Tötung der deutschen Rechtsprechung genüge getan.
Gegen das wird Revision eingelegt.
Das Verfahren fand in Paris statt - also nach französischem Recht (Code Penal). Im Französischen Recht ist die Definition für Totschlag ähnlich zu unserer Definition im Deutschen Recht.
Es wurde ja bereits angekündigt, dass gegen das Urteil eine Revision eingereicht wurde. Es dürfte klar sein, dass hier die betroffenen Unternehmen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht auf sich sitzen lassen werden. Das wäre gerade für Airbus der Worst Case. Im Falle der Boeing 737 MAX, was man ja durchaus vergleichen kann, wurde allerdings amerikanisches Recht angewandt und eine andere Anklage formuliert. Man hat sich letztendlich verglichen. Möglicherweise wird es bei der Revision auch zu einem Vergleich kommen.
Wie geschrieben geht es nach Französischem Recht ebenfalls um eine "vorsätzliche Tötung" ohne die Merkmale des Mordes.
Nach meiner Erinnerung:
* War bekannt, dass die Pitotröhren unter bestimmten Bedingungen einfrieren können
* Wurden diese ausgetauscht, jedoch nicht sofort bei allen Maschinen, sondern nur bei entsprechenden größeren checks
* gab es wohl keine entsprechenden Hinweise an die Cockpit Besatzungen und keine zusätzlichen Briefings, wie sie einen solchen Fall erkennen und wie sie sich in einem solchen Fall verhalten müssen
* wusste die Besatzung nicht, dass sie sich in einem Flieger mit den alten (möglicherweise einfrierenden) Pitotröhren befand
Man kann sicher streiten, ob das "noch" fahrlässige Tötung", oder schon Totschlag ist ... aber ob Airbus und AF da irgendwie raus kommen ...?
Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch sein, dass der "Kassationshof" - Cour de Cassation" sein Verfahren auf die Suche nach eventuellen Rechtsfehlern beschränkt, aber den jeweiligen Sachverhalt nicht neu bewertet. Letzteres war der große Unterschied zwischen dem ersten Verfahren (Freispruch für Airbus und Air France) und dem Verfahren vor dem Berufungsgericht.