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-25 Minuten ist sportlich.
Ich denke sie buchen dich noch mal um.
Wenn es EU Fluggesellschaft wäre, sicherer Jackpot von 600€.
Bei den Türken fällt der Rückflug leider nicht unter die EU Verordnung.
Genau! Und das ist der Gipfel!
Ich habe einer Änderung zu einem späteren Flug zugestimmt, mit 3,5h Aufenthalt in IST, aber als Bestätigung kam das. Ganz komisch. Das so etwas in deren System überhaupt geht. Transit mit Minuszeit
Habe schon bei der Hotline angerufen. Mir wurde gesagt, wo ich auf der Homepage eine Nachricht hinterlassen soll, weil am Telefon kann man mir nicht helfen. Bin sehr gespannt. Schon bisschen zum kotzen.
"Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt bei allen innerhalb der EU startenden Flügen, unabhängig vom Sitz der Airline.
Startet der Flug außerhalb der EU, ist die Verordnung nur anwendbar, wenn es sich bei der ausführenden Fluglinie um eine EU-Airline handelt."
"Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt bei allen innerhalb der EU startenden Flügen, unabhängig vom Sitz der Airline.
Startet der Flug außerhalb der EU, ist die Verordnung nur anwendbar, wenn es sich bei der ausführenden Fluglinie um eine EU-Airline handelt."
Da Turkish Airlines eine europäische Fluggesellschaft ist, erhalten Passagiere jedoch zusätzlichen Schutz durch EG 261. Flüge nach Europa sind ebenfalls abgedeckt, auch dann, wenn der Abflughafen sich außerhalb der EU befindet.
Da Turkish Airlines ihren Sitz außerhalb der EU hat, ist die Verordnung nicht für in der EU ankommende oder komplett außerhalb der EU stattfindende Flüge mit der Airline anwendbar.
Wie @TomHarley schreibt, ist die Angabe einer Quelle hilfreich
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Da Turkish Airlines eine europäische Fluggesellschaft ist, erhalten Passagiere jedoch zusätzlichen Schutz durch EG 261. Flüge nach Europa sind ebenfalls abgedeckt, auch dann, wenn der Abflughafen sich außerhalb der EU befindet.
Es ging um die EU Fluggastrechteverordnung.
Die finden keine Anwendung.
TK unterliegt dem Shy Abkommen.
Ähnlich den Fluggastrechte EU Bestimmungen.
Viel Spass beim Einklagen in der Türkei.