Bei uns wurde auch abgelehnt mit dem Totschlagargument auf einem Vordruck zum ankreuzen "Eine Rückkehrwilligkeit konnte nicht nachgewiesen werden". Dagegen kommt du argumentativ nicht an, weil du ja einen Gegenbeweis gar nicht erst antreten kannst.
Ich hatte im Vorfeld keine Sekunde einen Gedanken daran verschwendet, dass es nicht klappen könnte, weil die vorzuweisenden Unterlagen hieb und stichfest waren zumindest nach meinem laienhaften Verständnis...

Meine Kleine war bereits in D und mehrmals im asiatischen Raum und es gab nicht einmal Probleme. Mit der Verpflichtungserklärung unterschreibst im Prinzip eh einen Blankoscheck.
Was dem Fass wirklich den Boden ausgeschlagen hat, dass das Interview von Seiten der Botschaft diesmal in Tagalog geführt wurde. Mein Mädel spricht hervorragend Englisch und Visaya (dem grossflächigstem dort vorherrschenden regionalen Dialekt) und hat nur die Hälfte verstanden. Sie hat mit ihren paar Brocken Tagalog geantwortet und auf Englisch ergänzt. Nach ihrer Auskunft hat die Mitarbeiterin es sichtlich genossen wie sie sich abstrampelt und auf Tagalog nachgelegt und sie aufgefordert in dem Dialekt zu antworten. Wer je Einheimische auf Ämtern und gegenüber Behörden erlebt hat, weiss warum sie nichts gesagt hat oder jemand anderen gefordert hat ,wie es für unsereins auf der Hand liegen würde. Wir machen Remonstration, die kostet ausser einem Schreiben und neu eingereichten Unterlagen erst mal gar nichts.
Dazu hab ich einen Schriftsatz in deutsch aufgesetzt um zunächst mal sicherzustellen das den kein Lokal zum beantworten in die Finger kreigt, soweit glaub ich noch an das Gute. In dem ich so gut es geht auf den Sachverhalt eingegangen bin aber auch eine Erklärung fordere wie es sein kann, dass die Botschaft in ihrem Internetauftritt schreibt die akzeptierte Sprache wäre zunächst Deutsch und anschliessend Englisch, ein Interview dann aber in Tagalog geführt wird mit jemanden der Visaya spricht und mit welchen örtlich vorhandenen "Minderheitendialekten" ggf .in Zukunft noch zu rechen ist. Wenn ich da unabhängig vom Ausgang keine befriedigende Antwort bekomme leg ich dem Auswärtigen Amt in Berlin ein Schreiben vor und wenn das nichts hilft adressier ich es an den Bundesaussenminister persönlich.
Die Botschaft ist deutsches Hoheitsgebiet und kein rechtsfreier Raum, auch wenn das natürlich nicht bedeutet ,dass das jetzige Ergebnis gekippt wird.
Aus dem botschaftsnahen Bekanntenkreis (Manila) haben wir erfahren, das derzeit weit über 50% aller Anträge abgelehnt werden.
ORDER VON GANZ OBEN !!!
Warum weiss niemand-wer die Quote nicht erfüllt muss antreten zum Rapport.
Das ist natürlich nicht beweisbar, wird kaum ein Angestellter "offiziell" bestätigen, dem an seinem Arbeitsplatz gelegen ist und hat in einem sachlich aufgesetzten Schreiben nichts verloren.
Egal wie es rausgeht-wir versuchen es wieder und wieder.
GEHT NICHT-GIBTS NICHT zumindest wird ein Scheitern nicht als Dauerzustand akzeptiert.
In dem Sinne ein dreifach kräftiges Hoch auf die dt. Botschaft(en)...