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Thailändisch lernen

Wo hingehen mit einer kleinen Pension?

        #311  

Member

Member hat gesagt:
Falsch. Das sagt ihr immer wieder. Es gibt Staaten die haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Die sind aber alle in Europa..In Thailand bist du beschränkt Steuerpflichtig. Wäre ich Deutscher würde ich mich beim Finanazamt Neubrandenburg erkundigen.
Schreibst Du Falsch aber kannst es nicht begründen. Ich bin anderer Meinung, wenn du in De nicht gemeldet bist musst du keine Steuern bezahlen in De.
 
        #312  

Member

Member hat gesagt:
OK, nicht ganz richtig. Aber du musst FA Brandenburg eine Steuererklärung schicken. Und die entscheiden. Wenn du keine Erklärung abgibt, setzen sie eine steuerschuld fest. Normalerweise must du, die Steuern in Thailand bezahlen, aber hier kümmert sich keiner drum.
Stimmt nicht ganz.

"Thailands Steuersystem lässt sich am ehesten mit dem der englisch-geprägten Non-Dom-Staaten wie Malta vergleichen. Besteuert neben Inlandseinkommen wird nur Auslandseinkommen, das ins Land gebracht wird"

Wenn du deine einnahmen ein Jahr liegen lässt und danach nach Thailand überweist, musst du es nicht versteuern in Thailand.
 
        #313  

Member

Member hat gesagt:
Schreibst Du Falsch aber kannst es nicht begründen. Ich bin anderer Meinung, wenn du in De nicht gemeldet bist musst du keine Steuern bezahlen in De.
Gibt es dazu nicht irgendeinen schriftlichen Nachweis ?
 
        #314  

Member

Member hat gesagt:
Ich bin anderer Meinung, wenn du in De nicht gemeldet bist musst du keine Steuern bezahlen in De.
Nein. Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Thailand. Du hast dir deine rente in D verdient und sie wird dir von Deutschland bezahlt. Wieso solltest du jetzt keine Steuern zahlen nur weil du in Thailand wohnst?
 
        #315  

Member

Member hat gesagt:
Nein. Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Thailand. Du hast dir deine rente in D verdient und sie wird dir von Deutschland bezahlt. Wieso solltest du jetzt keine Steuern zahlen nur weil du in Thailand wohnst?
Das Abkommen gibts seit 4.12.1968
 
        #317  

Member

Quelle FA Neubrandenburg:
Wenn ein Rentenempfänger seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, so gelten für die Besteuerung seiner Renten, die Bestimmungen im s.g. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Gemäß den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Thailand abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 18 Abs. 1 DBA) wird das Besteuerungsrecht an deutschen Sozialversicherungsrenten, Ruhegehältern (unter bestimmten Voraussetzungen) und der VBL ausschließlich dem Wohnsitzstaat, sprich dem Vereinigten Königreich Thailand, zugewiesen.

Eine Sozialversicherungsrente (Altersrente) von der DRV ist dann ausschließlich in Thailand zu versteuern. Deutschland besteuert diese Rente dann nicht mehr. Sofern sich Ihre Einkommens-, Vermögens- und persönlichen Verhältnisse (Wohnsitz) bzw. die deutschen Besteuerungsgrundsätze oder die zwischenstaatlichen Abkommen (DBA) nicht wesentlich ändern, brauchen Sie keine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben. Dies gilt so lange, bis Sie vom Finanzamt gesondert zur Abgabe aufgefordert werden. Erhalten Sie andere deutsche Einkünfte (außer der deutschen Rente) bleibt das bisherige Finanzamt bzw. ist das Betriebsstätten-Finanzamt zuständig.“
 
        #318  

Member

Member hat gesagt:
Habe gerade bei booking. Com reingekuckt. Apartment, Nord Pattaya mit Pool Monat Juli ( 30)
Tage 117 Euro. Geht doch
Das sind sicherlich die Corona Preise.

Ich kann mir kaum vorstellen das man für 3000 etwas vernünftiges bekommt.
Warum mieten die Mädels so etwas sonst nicht. Die Zahlen mehr und teilen sich dann die Apartments mit mehreren Mädels.
Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.
 
        #319  

Member

Member hat gesagt:
Quelle FA Neubrandenburg:
Deine Quelle ist nicht das FA sondern "lebenintheiland.net". Die Mail hat er (angeblich) vom FA.
Erster Absatz:

"Seit 2005 sind im Ausland lebende Rentner grundsätzlich mit ihren aus Deutschland bezogenen Renten beschränkt einkommensteuerpflichtig. Zu den in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften gehören unter anderem Einkünfte, welche von den inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, inländischen landwirtschaftlichen Alterskassen, inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtungen und inländischen Versicherungseinrichtungen gezahlt werden. Dies führt dazu, dass Sie grundsätzlich gesetzlich verpflichtet sind, bei dem zuständigen Finanzamt Neubrandenburg Ihre Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume ab 2005 abzugeben."

Weiter schreibt der Kollege: "Wahrscheinlich keine Besteuerung der Rente in Thailand"

Also, lieber selber mit dem FA schnacken.
 
        #320  

Member

Das wird jetzt ein steuerberatungs Thread.
 
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