Wo hingehen mit einer kleinen Pension?

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        #331  

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Member hat gesagt:
Wieso komme ich darauf..ich habs irgendwann gelesen. Jetzt habe ich es gesucht und gefunden für meine Deutschen Forenkollegen :~popcorn~: . Also ich würde mich einfach schlau machen, kostet ja nichts.

Wie aus der "Anmerkung der Redaktion" ersichtlich wird, greift die nachgelagerte Besteuerung aber nicht bei Wohnsitz in Staaten, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht (also Thailand) ... dies ist auch auf der Website des Finanzamtes Neubrandenburg nachzulesen.

Der Kollege, der den Leserbrief geschrieben hat, hat zwar diesen LInk auch angegeben, aber offensichtlich den Inhalt nicht verstanden, und bewiesen, wie leicht man über Medien Panik verbreiten kann ;-)

edit: Aber natürlich wäre es nicht die deutsche Regierung, wenn sie nicht versuchen würde, trotzdem an die Steuern zu kommen ... hier mal was aktuelleres Rentner können sich Steuerpflicht im Ausland nicht entziehen ... jetzt muss sich Thailand nur noch auf diesen "staatlichen Steuerbetrug" einlassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #332  

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Member hat gesagt:
Der Kollege, der den Leserbrief geschrieben hat, hat zwar diesen LInk auch angegeben, aber offensichtlich den Inhalt nicht verstanden, und bewiesen, wie leicht man über Medien Panik verbreiten kann
Das möchte ich mal sehen..Die Deutsche Botschaft in Bangkok sieht das auch etwas differenzierter..Im Doppelbesteuerungsabkommen steht unter Ruhegehälter das diese in Thailand von der Steuer befreit sind.

Das Finanzamt in Neubrandenburg ist das zuständige Finanzamt für die Rentner im Ausland
Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen.
 
        #333  

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Member hat gesagt:
Das Finanzamt in Neubrandenburg ist das zuständige Finanzamt für die Rentner im Ausland
Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen.
Wie im edit (hat sich wohl mit deinem Post überschnitten) schon gesagt, versucht der Merkelsche Laienzirkus krampfhaft, die Doppelbesteurungsabkommen in ihrem Sinne zu ändern (irgendwie muss der ganze Murks der vergangenen 16 Jahre ja finanziert werden!); zu ihrem Leidwesen gehören aber zur Änderung eines bestehenden Abkommens immer 2 ;-)

Für mich ist die ganze "nachgelagerte Besteuerung" staatlicher Steuerbetrug ... Einführung auf Grund eines Urteils eines obersten Gerichtes, wo beamtete Richter über die Klage eines Beamten entschieden haben (es hat einem Beamten nicht gefallen, dass er auf seine Pension, für die er niemals Beiträge gezahlt hat, Steuern entrichten musste, Renten, für die vom bereits versteuerten Einkommen Beiträge gezahlt wurden, aber, abgesehen vom Ertragsanteil, steuerfrei waren) ... unabhängig und objektiv geht anders; zumindest hat es ein Geschmäckle ;-)
 
        #334  

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Member hat gesagt:
Für mich ist die ganze "nachgelagerte Besteuerung" staatlicher Steuerbetrug ... Einführung auf Grund eines Urteils eines obersten Gerichtes, wo beamtete Richter über die Klage eines Beamten entschieden haben ... unabhängig und objektiv geht anders; zumindest hat es ein Geschmäckle
Eigentlich hat es kein Geschmäckle, wenn man es genau liest..

Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit.
 
        #335  

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hingehen…. wird Mann nicht weit kommen Balkanländer sollen Top sein​

 
        #336  

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Member hat gesagt:
Eigentlich hat es kein Geschmäckle, wenn man es genau liest..
Das Zustandekommen der nachgelagerten Besteuerung hat ein Geschmäckle ...
Member hat gesagt:
Für mich ist die ganze "nachgelagerte Besteuerung" staatlicher Steuerbetrug ... Einführung auf Grund eines Urteils eines obersten Gerichtes, wo beamtete Richter über die Klage eines Beamten entschieden haben (es hat einem Beamten nicht gefallen, dass er auf seine Pension, für die er niemals Beiträge gezahlt hat, Steuern entrichten musste, Renten, für die vom bereits versteuerten Einkommen Beiträge gezahlt wurden, aber, abgesehen vom Ertragsanteil, steuerfrei waren) ... unabhängig und objektiv geht anders; zumindest hat es ein Geschmäckle
Ich meinte der Grund für Einführung der nachgelagerten Besteuerung hat ein Geschmäckle und sorry, ich hatte nachträglich noch etwas eingefügt (du bist einfach zu schnell).
 
        #338  

Member

Ich sprech mal für @Daniel210, weil seine Batterien aus der Funktastatur leider leer sind. Habt ihr eigentlich bedacht, dass der Daniel Beamter ist? Der ist bestimmt Beihilfe berechtigt.
 
        #339  

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Member hat gesagt:
Ich sprech mal für @Daniel210, weil seine Batterien aus der Funktastatur leider leer sind. Habt ihr eigentlich bedacht, dass der Daniel Beamter ist? Der ist bestimmt Beihilfe berechtigt.

@riva: Guter Hinweis und somit für mich zumindest das Schlusswort für diesen Thread.
 
        #340  

Member

Jetzt ist aus dem Thema 'Wo gehe ich hin...` eine interessante Diskussion über Besteuerung und möglicher Krankenversicherung im Ausland geworden. Interessant wären , vielleicht unter einem neuen Thread mit dem Thema Krankenversicherung im Ausland für Langzeiturlauber und Auswanderer klare Fakten in einem Schema veröffentlicht:
Thema:

Monatliche Beitrag
Laufzeiten
Altersbegrenzung (z.B. nur bis 75J gültig)
Abdeckung der Schadensfälle/Ausschluesse (z.B. Zahn, Optik)
Vorerkrankungen zu beachten
Länderausschluss (z.B. nicht gültig in Kanada)
Mitversicherte
Anrechnung/Akzeptanz der DACH Krankenversicherung
Selbstbeteiligung
Erfahrungen von Versicherungsnehmern
Abschlussformalitäten, Vorlaufzeit

Vielleicht kann der eine oder andere noch einen wichtigen Punkt ergänzen.
T
 
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