Hier läuft es gerade in eine Richung, die einen großen Schönheitsfehler hat. Es gibt ein Rechtsprinzip, das lautet: Wer im unrecht ist, kann sich nicht auf nicht geahndedes Unrecht beziehen. Beispiel: Wenn du falsch geparkt hast, kannst du nicht sagen: Der vor mir hatte auch falsch geparkt, wurde aber nicht verwarnt.
Übertragen auf die GKV heißt das: Ihr könnt nicht hergehen und jetzt lauter mutmaßliche Missstände aufzählen und damit begründen, warum es richtig sein soll, einen Auswanderer in der GKV der alten Heimat zu belassen. Wenn es falsch ist, ihn in der GKV zu belassen, dann ist es falsch, Punkt. Und das wird nicht dadurch richtig, dass es auch andere Dinge gibt, die mutmaßlich falsch sind. Das sind nur Nebelkerzen, die ihr hier in die Diskussion reinschmeißt und haben mit dem Thema, um das es geht, nichts zu tun.