Thailand Wohnungskauf in Thailand (Pattaya)

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        #921  

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Member hat gesagt:
Das hat damit eigentlich nichts zu tun 🤷‍♂️
Stimmt, nichts mit dem Topic

"Wohnungskauf in Thailand (Pattaya)"​

Daher zurück zum Thema: Wenn man als Deutscher in Thailand eine Immobilie (Condo o.ä.) besitzt und stirbt, kann man die an einen Thailändischen Staatsbürger vererben? Oder fällt die automatisch an den Thailändischen Staat oder dem Thailändischen Besitzer des Areals, auf dem die Immobilie steht? Das Deutsche Erbrecht greift hier ja, Gott sein Dank, nicht.
VG
 
        #922  

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Member hat gesagt:
Wenn man als Deutscher in Thailand eine Immobilie (Condo o.ä.) besitzt und stirbt, kann man die an einen Thailändischen Staatsbürger vererben?
Natürlich, einfach ein Testament machen.
 
        #923  

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Member hat gesagt:
Natürlich, einfach ein Testament machen.
Notarielles Testament in Thailand auf Deutsch möglich? Soweit ich weiß gilt das deutsche Erbrecht / Pflichtteile / Erbfolge (Kinder, Eltern etc.) ja nicht in Thailand ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
        #924  

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Member hat gesagt:
Notarielles Testament in Thailand auf Deutsch möglich?
Es ist ratsam in Thailand über eine anerkannte Stelle ein Testament in Thai zu machen. Das ist soweit mir bekannt, die beste Möglichkeit um sein Erbe in Thailand zu regeln. Ob es auch in Deutsch geht weiß ich nicht, aber man ist ja in Thailand daher würde ich das Testament in Thai machen lassen.
 
        #925  

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Member hat gesagt:
lass hier mal aufräumen 🧹
:D Sorry, lese das alles gerade erst.
Ich kann ja, wie gesagt, Posts dieses Kollegen nicht mehr lesen, möchte ich auch nicht aber anhand eurer Antworten kann ich ein bisschen nachvollziehen worum es geht.

Jaaa, der staatlich Rassismus in Deutschland :rolleyes: krass und schon schlimm das !
Man sieht sehr genau, schon anhand der jährlichen Einwanderungszahlen WIE rassistisch unser Land ist. Es will ja schon niemand mehr hierher :eek:
Im Ernst ! Es mag sein das es Rassismus gibt, auf den Straßen, im öffentlichen Leben ... Obwohl ich den in den 70ern als weitaus schlimmer erfahren habe. Damals, als Farbiger (politisch korrekt?) war kein Spass in Deutschland. Ich kann mich erinnern, 1971, 5. Klasse kam wir ein Geschwisterpaar aus Portugal. Wir Kinder hatten absolut keine Probleme, im Gegenteil. Offen und/aber auch neugierig waren wir. Nach nem Tag dran gewöhnen waren die beiden absolut kein Problem mehr für uns ... und wir für sie.
Unsere Eltern :D ja, das war mal nen ganz anderen Schnack. Die Reaktionen erinnern mich heute noch an Degenhardts "Spiel nicht mit den Schmuddelkindern".
Egal.
Also, staatlicher Rassismus. Mh, ich überlege wirklich ganz angestrengt welcher das sein könnte. Müsste mir ja, durch meine Frau, über den Weg gelaufen sein.
Nein! Definitiv nicht !
Im Gegenteil. Wir haben in den 10 Jahren ja einiges an Ämtern durch, sind auch heute noch öfter dort. Alleine schon wegen dem Visum und so. Was ich dort erlebt habe ... was ist das Gegenteil von Rassismus?
Vergleicht doch mal: Eine Thai die, wenn sie denn erstmal ein Visum hat (zugegeben gibt es da Hürden. Sprachtest usw.) in D. keine Probleme mehr hat. Sie kann eine Niederlassungserlaubnis bekommen oder einen deutschen Pass ... Für uns in LOS absolut unmöglich.
Ihr stehen alle Sozialversicherungen zur Verfügung, so sie denn arbeitet oder verh. ist.
Also, alles in allem ist der Staat schon ziemlich rassistisch.

Member hat gesagt:
Daher zurück zum Thema: Wenn man als Deutscher in Thailand eine Immobilie (Condo o.ä.) besitzt und stirbt, kann man die an einen Thailändischen Staatsbürger vererben? Oder fällt die automatisch an den Thailändischen Staat oder dem Thailändischen Besitzer des Areals, auf dem die Immobilie steht? Das Deutsche Erbrecht greift hier ja, Gott sein Dank, nicht.
Ist kein Problem. Da wir in Thailand nicht als verh. gelten, auch für uns ein Thema.

Hier in D. habe ich ein Testament gemacht in dem alles aufgeführt ist. Banken, Besitz usw. Dafür braucht es auch keinen Notar.

Für Thailand habe ich ein Testament in Englisch gemacht in dem auch unsere Wohnung aufgeführt ist.
Da ich ja der Ausländer bis und meine Frau Thai, dürfte das auch ohne Notar/Anwalt kein Ding sein. Umgekehrt, also ich würde sie beerben, "könnte" es Probleme geben.
Nichtsdesto werden ich in Thailand noch ein Testament bei einem Anwalt machen lassen.
Das beerben selber ist aber kein Problem.
Bei einem Grundstück/Land schauts dann wieder anders aus.

Member hat gesagt:
Notarielles Testament in Thailand auf Deutsch möglich?
Solltest Du in Englisch machen aber das wird im Todesfall sowieso in Thai übersetzt und muss beglaubigt werden.
Hier ein paar Infos und ein Office:
Deutsche Rechtsanwaltskanzlei in Thailand
 
        #926  

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Ich habe mein Testament schon sehr lange machen lassen!

Bei einem Anwalt vor Ort!

Das Testament kann auch in Englisch oder Deutsch gemacht werden, aber es muß eine offizielle thailändische Übersetzung dabei sein! Da Thai hier nun mal Amtssprache ist ;-)

Dann kann man es ,wie ich, auch direkt in Thai machen lassen und sich,wie ich auch, eine Übersetzung ausstellen lassen!

 
        #927  

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Warum gibts bei Condos eigentlich immer, Thai ownership sowie farang ownership und seltener mal company ownership?

Lässt sich der Eigentümer dann nur von Thai zu Thai übertragen, bzw gibt es eine Quote an Zimmer die Thais gehören müssen, oder was genau ist der Hintergrund?
 
        #928  

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Member hat gesagt:
Warum gibts bei Condos eigentlich immer, Thai ownership sowie farang ownership und seltener mal company ownership?

Lässt sich der Eigentümer dann nur von Thai zu Thai übertragen, bzw gibt es eine Quote an Zimmer die Thais gehören müssen, oder was genau ist der Hintergrund?
Genau. Die Quote bei Condos ist 51% in Thai Besitz und 49% kann an Ausländer verkauft werden.
Lässt sich aber mit einer "Company" umgehen. Du gründest eine Firma und kaufst damit eine Wohnung die vorher in Thai Besitz war. Ist so ...halblegal. Ab und zu hört man das die Thailändische Regierung dem einen Riegel vorschieben will.
Wohnungen in Ausländer Besitz sind immer teurer als Thai Wohnungen, lassen sich dann aber auch wieder teurer verkaufen.
 
        #929  

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Member hat gesagt:
Wohnungen in Ausländer Besitz sind immer teurer als Thai Wohnungen, lassen sich dann aber auch wieder teurer verkaufen.
Ist jedenfalls sicherer, würde niemals ein Haus oder Wohnung über eine Company kaufen.
 
        #930  

Member

Member hat gesagt:
Genau. Die Quote bei Condos ist 51% in Thai Besitz und 49% kann an Ausländer verkauft werden.
Lässt sich aber mit einer "Company" umgehen. Du gründest eine Firma und kaufst damit eine Wohnung die vorher in Thai Besitz war. Ist so ...halblegal. Ab und zu hört man das die Thailändische Regierung dem einen Riegel vorschieben will.
Wohnungen in Ausländer Besitz sind immer teurer als Thai Wohnungen, lassen sich dann aber auch wieder teurer verkaufen.
Top Danke. Habs mir schon etwa so gedacht, aber jetzt hab ich die Bestätigung.

Hab schon öfter gesehen Thai Quota und Farang Quota liegen etwa 25% auseinander. Beispiel Arcadia 1,3 mio vs 1,7 mio.

Das ist wohl der Grund, weshalb so viele Farangs auf den Namen ihrer Freundin kaufen und dann merken, das sie kein recht an der Wohnung haben
 
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