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Naja, kann man schon machen. Mit einer Freundin würde ich es aber eher nicht versuchenMember hat gesagt:Das ist wohl der Grund, weshalb so viele Farangs auf den Namen ihrer Freundin kaufen und dann merken, das sie kein recht an der Wohnung haben
Wenn wir etwas schönes auf Thai Namen gefunden hätten, ich hätte kein Problem damit gehabt. Bei nem Haus zB, hätte meine Frau dann gekauft.
So ist es aber auch Ok.
Wenn meine Frau unser Condo dann ... wenn die Sonne tief steht, verkaufen möchte, bekommt sie halt ne Ecke mehr.
Man kann natürlich auch vertraglich ein Lebenslanges Wohnrecht einräumen lassen. Leasehold geht bei Grundstücken als Ausländer aber auch.
Nur auf das Company Gedöns hatte ich keine Lust.