Thailand Wohnungskauf in Thailand (Pattaya)

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        #1.211  

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Member hat gesagt:
Ich habe hier im Forum gelesen dass ich von meiner thailändischen Bank(bangkok bank)ein TT3 Tor Tor saam brauche zum Nachweis dass das geld von einem deutschen Konto kommt(zweck condokauf mit meinem Namen als Absender.
Habe früher vor 8-10 Jahren immer ToTo 3 von Kasikorn erhalten in der Kasikorn Bank Pattaya Klang im 1. Stock - das Geld wurde über die Bank of Thailand nach Pattaya überwiesen - aber seit ein paar Jahren haben die mir gesagt es gebe keine ToTo3 mehr... ???
 
        #1.212  

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Wenn ich ein Appartement kaufe, was muss als Kaufnebenkosten genannt werden?

Notar, Grunderwerb Steuer, Gemeindeabgabe ?
 
        #1.213  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ich ein Appartement kaufe, was muss als Kaufnebenkosten genannt werden?

Notar, Grunderwerb Steuer, Gemeindeabgabe ?
"Normal" werden in den Annoncen die:
- Maintenance Fee oder Common Fee genannt. Die liegt, je nach Anlage zwischen 20 und 80 Baht pro qm. Das sind die allgemeinen Nebenkosten wie Pool, Security. Müll, Allgemein Strom usw.
- Die Grundsteuer ... ist zu vernachlässigen. Ich zahle für 84qm irgendwas bei 475 Baht im Jahr.
- Die Transfer Fee, wenn ich mich recht erinnere war die 6,3% vom Kaufpreis. Wird normalerweise geteilt, 50/50.
- Sinking Found. Es handelt sich im Wesentlichen um ein Sparkonto, das für einen regnerischen Tag reserviert ist. Ein sinkender Fonds wird in der Regel nur im Notfall oder für größere Reparaturarbeiten an der Gebäudestruktur, den Wegen, Grenzen, Dächern, Aufzügen oder sogar am Schwimmbad benötigt.(Sorry für die Übersetzung :hehe: ).
Manchmal versuchen Verkäufer diese vom neuen Käufer zurückzufordern. Ist aber Blödsinn. Nicht drauf eingehen.
- Electric-/Water Meter – Strom- und Wasserzähler.
Wenn du für die Abwicklung einen Notar oder Anwalt benötigst/möchtest, kommen die Kosten natürlich noch drauf.

Auch wenn die Fee´s in den Annoncen nicht genannt werden...ist immer so ein Ding mit "müssen" in Thailand, immer danach fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #1.214  

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Es ist quasi wie auf'm Basar, nix Gesetze nix Verordnung
 
        #1.216  

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Member hat gesagt:
Bist du dir da sicher?
Ich denke mal, ja.
Ab einem Betrag von 12500 Euro bist du meldepflichtig.
Ich habe mein Geld in Bar mitgenommen, daher habe ich mich nicht so eingehend damit beschäftigt.

Bei Wise ist es definitiv so:
Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen
"AWV ist die Kurzform der Außenwirtschaftsverordnung. Diese legt eine Meldepflicht für alle Auslandsüberweisungen ab einem Betrag von 12.500 EUR oder Gegenwert fest. Diese Zahlungen müssen bei der deutschen Bundesbank gemeldet werden."
"Wie bereits erwähnt, sind alle Auslandsüberweisungen ab einem Betrag von 12.500 EUR oder Gegenwert meldepflichtig. Ein oft vergessener Punkt ist, dass nicht nur ausgehende Überweisungen meldepflichtig sind, sondern auch eingehende Überweisungen. Das bedeutet auch, dass die Meldepflicht selbst bei eigenen Überweisungen auf ein anderes eigenes Konto gilt."

Bei der DKB war es übrigens auch so, bevor sie die Auslandsüberweisungen über Wise machten.
Wie überweise ich ins Ausland?

Noch nen Link:
AWV-Meldepflicht

Alles andere würde ja auch keinen Sinn machen. Ein Grund für die Meldepflicht ist ja das Problem der Geldwäsche.

Erkundige dich doch mal bei deiner Bank.

Member hat gesagt:
Es ist quasi wie auf'm Basar, nix Gesetze nix Verordnung
Wie kommst Du darauf?
 
        #1.217  

Member

Member hat gesagt:
Ich denke mal, ja.
Ab einem Betrag von 12500 Euro bist du meldepflichtig.
Ich habe mein Geld in Bar mitgenommen, daher habe ich mich nicht so eingehend damit beschäftigt.
Ich wollte meine Überweisung nach Australien auf mein eigenes Konto von fast €20000,- telefonisch melden. Die Bundesbank hat mich aber gleich abgewimmelt da es nicht um eine Zahlung (von irgendetwas oder für irgendetwas an irgendjemand) ging. War 2017 und mein Deutsches als auch mein Australisches Konto war/ist der Steuer bekannt.
Werde dass das nächste Mal aber lieber schriftlich machen ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
        #1.218  

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Meine Erfahrungen mit der tel. Meldehotline für Privatpersonen entsprechen auch nicht dem, was hier geschrieben wird.

Zweck der Meldung sei nur Statistik, nicht Verfolgung von Geldwäsche.
Abgefragt werden nur Zahlungsbetrag, grobe Beschreibung von Ursprung- und Zielkonto sowie Grund der Transaktion. Es werden keinerlei Persönliche Details oder Kontendetails abgefragt, schon alleine deswegen kann da nichts verfolgt werden. Auch kann mit diesen Infos nicht von der Bundesbank geprüft bzw. vom Melder belegt werden, ob/dass der Meldepflicht überhaupt nachgekommen wurde. Damit kann eine versäumte Meldung auch keine Konsequenzen haben.
Ebenso wurde mir mehrmals von verschiedenen Agenten bestätigt, dass Zahlungen auf eigene Konten im Ausland nicht meldepflichtig sind (z. B. Überweisung vom deutschen Girokonto auf ein eigenes Konto bei einer in den USA ansässigen Kryptobörse).
 
        #1.219  

Member

Meine Bank hat auf meine Anfrage geantwortet dass es eine automatische Meldung ab 12.500 an die Bundesbank gibt.
bei der Grenze von 12.500 bin ich mir nicht sicher habe auch mal 50.000(vielleicht ab 2025) gelesen .
 
        #1.220  

Member

Member hat gesagt:
Meine Erfahrungen mit der tel. Meldehotline für Privatpersonen entsprechen auch nicht dem, was hier geschrieben wird.
Nochmal:
Ich habe mein Geld, weit über 10000 Euro, in Bar nach Thailand geschleppt. Die Papiere wurde beim Zoll im Frankfurter Flughafen kontrolliert, abgestempelt...unterschrieben ...

Wenn ich überweise, bleibe ich immer unter 12500. Sollte ich denn mal über diesen Betrag überweisen, werde ich das definitiv anmelden. Warum auch nicht.
Das kann aber jeder halten wie nen Dachdecker.

"...was hier geschrieben steht ..." Ist nicht auf meinen Mist gewachsen. Die Links sind ziemlich eindeutig, auch was die Gründe der Meldepflicht angeht.
Wenn du andere Erfahrungen gemacht hast, ist das doch gut und wenn du nichts anmelden musst, auch.

Hier die Antwort der DKB auf meine Anfrage:

"Bei Auslandszahlungen ab einem Betrag in Höhe von 12.500 Euro oder
entsprechendem Gegenwert in Fremdwährung ist laut Außenwirtschafts-
ordnung (AWV) eine Meldung an die Deutsche Bundesbank erforderlich.
Die Meldung muss unmittelbar nach Überweisung durch Sie erfolgen."

"Detaillierte Informationen zum Meldewesen finden Sie bei der Deutschen
Bundesbank. Als Privatperson können Sie Ihrer Meldepflicht auch telefonisch
unter der Rufnummer 0800 123 41 11 über die entgeltfreie Hotline der
Deutschen Bundesbank nachkommen."

Überweisung von meinem deutschen Konto auf mein Konto in Thailand.
 
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