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Du musst eine so genannte Company gründen. In Thailand wirst du dann wohl zwei Personen über eine Agentur oder Kanzlei suchen die sich nicht kennen die du aber auch nicht kennst. Die sind auf dem Papier die Eigentümer. Durch Verträge haben sie aber keine Rechte. Das ganze ist eigentlich nicht legal, da es ja das, was eigentlich für Ausländer nicht möglich ist ermöglicht, nämlich: den Kauf von einem Grundstück in Thailand. Es gibt wahrscheinlich zig Tausende von diesen Verträgen und bisher wurden die unangetastet. Ob das aber in den nächsten 20 Jahren so sein wird, keiner weiss es. Bei der Steuer haben auch alle gedacht das bleibt immer so.
Dazu: Russen haben das auf Phuket übertrieben und dort hat die Polizei dann verschiedene Companys hoch genommen und hat gesagt, dass das illegal sei.
Ich habe hier im Forum gelesen dass ich von meiner thailändischen Bank(bangkok bank)ein TT3 Tor Tor saam brauche zum Nachweis
dass das geld von einem deutschen Konto kommt(zweck condokauf mit meinem Namen als Absender.
Frage ist das alles was ich von der thaländischen Bank benötige?
Bei der deutschen Bank muss ich auch noch eine Erklärung abgeben?
Danke euch für jede Info
Ja, ich würde die Bank informieren, ansonsten machen die ggf. Meldung wegen Geldwäsche.
Auch muss die Bundesbank informiert werden wegen der Auslandszahlung.
Bei der Ausreise aus Deutschland in einen Staat, der nicht Mitglied der EU ist, müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden.
www.zoll.de
Wenn Du überweist dann musst das bei der Bundesbank anzeigen:
Ich denk, das macht wohl aber Deine Bank für Dich,ich jedenfalls mußte da noch nie was ausfüllen und ich habe in der Vergangenheit häufig und ziemlilch große Summen überwiesen.