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Prinzipiell könnte der Titel erloschen sein
Sollte sie vorher klären
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Sollte sie vorher klären
Wenn das Ausreisedatum und das Einreisedatum im Flughafen nicht gespeichert wird gibt's wohl keine Probleme. Nur wird das gespeichert ?Member hat gesagt:Na ja wenn Sie einen Unbefristeten Aufenthalts Titel hat und dies in der Niederlassungserlaubnis auch vermerkt ist und Sie in Deutschland noch gemeldet ist und auch Ihre Niederlassungskarte noch nicht abgelaufen ist wäre es eigentlich unmöglich das die AB etwas von der langen Abwesenheit mitbekommen hat .
Member hat gesagt:Wenn das Ausreisedatum und das Einreisedatum im Flughafen nicht gespeichert wird gibt's wohl keine Probleme. Nur wird das gespeichert ?
Wird das nicht in den Pass gestempelt?Member hat gesagt:Wenn das Ausreisedatum und das Einreisedatum im Flughafen nicht gespeichert wird gibt's wohl keine Probleme. Nur wird das gespeichert ?
Was hat KV mit Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnis zu tun?Member hat gesagt:Frag sie mal, sie war ja in Dtl. gemeldet. (?)
Wer oder wie ihre Krankenversicherung bezahlt wurde.
Sollte sie Familien(mit)versichert sein, erübrigt sich das Thema.
Member hat gesagt:Was hat KV mit Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnis zu tun?
Hat Sie eine Niederlassungserlaubnis die noch gültig ist, gibt es keine Probleme. Hat Sie eine
befristete Aufenthaltserlaubnis dann könnte es Problme geben. Eigentlich innerhalb 180 Tagen 1 Tag in Deutschland.
7. | wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, |
Ich weiss nicht genau was und wen du mit man meinst...Member hat gesagt:Nach D konnte man ja quasi immer einreisen..