Thailändisch lernen

Diskussion Ehevertrag mit Thailänderin in Deutschland

        #111  

Member

Beim Thema Unterhalt ist man heutzutage schnell mit fertig. Bis in alle Ewigkeit zahlen ist nicht mehr. Meine Ex hat eine Einmalzahlung von ca 2 Jahren Unterhalt bekommen und fertig.

Heiraten hat halt den Steuervorteil und den Geschiss mit drm Schengenvisum nicht.
 
        #112  

Member

Ich war ab 1985 6 3/4 Jahre mit einer Thai verheiratet. und hatte einen Ehevertrag (Gütertrennung, Versorgungsausgleich ausgeschloseen) hatte sogar Unterhaltszahlungen ausschliessen wollen, war aber nicht erlaubt.
Sie war bereits schon vorher ca. 2 Jahre verheiratet gewesen.
Die ersten Jahre hatte soweit mit uns alles geklappt, danach fing sie langsam für alles mögliche keine Lust mehr zu haben.
Sie hatte als Kochgehilfin in einer Kurklinik gearbeitet, verliebte sich später in einen Koch.
Dann kam die glücklichste Scheidung 1991 in Deutschland. Keiner wollte mehr, Kinder waren anfangs geplant, aber als ich erkannte, daß die Ehe nicht mehr richtig funktionierte, habe ich da sehr aufgepaßt.
Da ich circa Mitte der Ehe selbstaändig wurde und nur den Mindestsatz in die rente einzahlte, hätte ich sogar für meinen Rentenbeitrag von ihr was haben können, was aber der Ehevertrag ausschloß.
 
        #113  

Member

Member hat gesagt:
Inwiefern, falls ich fragen darf?
Unser Notar meinte die Themen Unterhalt und Versorgungsausgleich (Rente) außen vor zu lassen und alles gem. Gesetz zu belassen, da sonst die Gefahr "Sittenwidrigkeit" besteht. Konntest du bei diesen beiden Punkten aber irgendwas begrenzen?

Beim Thema Güterrecht hätte er uns aber alle Optionen aufgeführt, von "modifizierter Zugewinngemeinschaft" mit ganz inidividuellen Regelungen (z.b. fixe Kompensationszahlung je nach Dauer der Ehe) bis hin zu strikter Gütertrennung.
Ja natürlich konnte ich da was begrenzen. Es zwingt dich niemand die gesetzlichen Regelungen anzuwenden.
Bei uns herrscht strikte Gütertrennung. Ein Rentenanspruch von ihr ist auch ausgeschlossen, da ich nichts in die GRV einzahlen. Die Unterhaltszahlungen wollte ich auch stark begrenzen, aber da war der Notar dagegen. Wir haben dann wie auf dem Basar einen anderen Betrag ausgehandelt. Dieser Betrag ist auch von der Anzahl der Kinder abhängig. Einige Klauseln des Vertrages sind inzwischen auch automatisch unwirksam geworden, weil wir mittlerweile Kinder haben. Den Vertrag werde ich hoffentlich nie brauchen.
 
        #114  

Member

Member hat gesagt:
Wenn mann/frau nicht mehr selbst bestimmen kann wie das getrennte Leben nach einer Vertragsauflösung weitergeht dann muss ich doch unsere soziale Gesetzgebung anzweifeln.

Konsequenz: nicht heiraten. Nachteile??

Da handelt der Gesetzgeber nicht aus Nächstenliebe ggü der Frau, sondern v.a. aus Eigennutz.
Wenn man sich mit 60 scheiden lässt, die Frau dann weder Rentenanspruch, Unterhaltsanspruch oder Erspartes hat, wird sie sehr schnell zum Sozialfall. Das wäre dann "sittenwidrig".
Diese Sozialhilfe will sich der Staat sparen, kann ja der Ex-Mann zahlen.

Member hat gesagt:
Ja natürlich konnte ich da was begrenzen. Es zwingt dich niemand die gesetzlichen Regelungen anzuwenden.
Bei uns herrscht strikte Gütertrennung. Ein Rentenanspruch von ihr ist auch ausgeschlossen, da ich nichts in die GRV einzahlen. Die Unterhaltszahlungen wollte ich auch stark begrenzen, aber da war der Notar dagegen. Wir haben dann wie auf dem Basar einen anderen Betrag ausgehandelt. Dieser Betrag ist auch von der Anzahl der Kinder abhängig. Einige Klauseln des Vertrages sind inzwischen auch automatisch unwirksam geworden, weil wir mittlerweile Kinder haben. Den Vertrag werde ich hoffentlich nie brauchen.
Danke für die Info. Muss schauen, was ich da mit dem Notar noch ausmachen kann.
Zumindest Rentenanspruch nur auf die gesetzl Rente begrenzen. Private oder betriebliche Vorsorge ausgrenzen.
Auch beim Unterhalt versuch ich mal noch zu verhandeln.
 
        #115  

Member

Member hat gesagt:
...Da handelt der Gesetzgeber nicht aus Nächstenliebe ggü der Frau, sondern v.a. aus Eigennutz...
Dieser "Eigennutz" des Gesetzgebers ist besser unter dem Namen Gemeinwohl bekannt. Sozusagen sprichwörtliche Nächstenliebe an uns - den anderen bzw. der Gesellschaft.
 
        #116  

Member

Member hat gesagt:
Dieser "Eigennutz" des Gesetzgebers ist besser unter dem Namen Gemeinwohl bekannt. Sozusagen sprichwörtliche Nächstenliebe an uns - den anderen bzw. der Gesellschaft.
Was ist für dich so schlimm an dem Begriff Gemeinwohl? Wir leben zum Glück in einer Solidargemeinschaft, aus der sich leider viele aus Egoismus heraus schlawinern wollen.
 
        #117  

Member

@samet66 Für mich ist da ganz gar nichts schlimm. Du hast mich missverstanden! Ich finde Gemeinwohl sehr gut!
Mir missfiel die gedanklich eher fragwürdige Figur, den gesellschaftlichen und den eignen individuellen Nutzen gleichzusetzen und sich dann gleichsam als Opfer zu stilisieren.

Ich bin also ganz auf Deiner Seite.

LG
 
        #118  

Member

Member hat gesagt:
@samet66 Für mich ist da ganz gar nichts schlimm. Du hast mich missverstanden! Ich finde Gemeinwohl sehr gut!
Mir missfiel die gedanklich eher fragwürdige Figur, den gesellschaftlichen und den eignen individuellen Nutzen gleichzusetzen und sich dann gleichsam als Opfer zu stilisieren.

Ich bin also ganz auf Deiner Seite.

LG
Sorry, dann war das ein Missverständnis.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten