Member
Ok. Das weiss ich auch. "Sollte" ist nicht gleich "darf"! Du schreibst aber er darf nicht älter sein. Ich dachte, du hast neue Informationen, dass da wieder was geändert wurde.Member hat gesagt:"Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (in der Regel A1-Zertifikat des Goethe-Instituts, welches nicht älter als zwei Jahre sein sollte)"
Mir ist noch kein Fall bekannt, dass ein Heiratsvisum wegen einem 3 Jahre altem A1 Kurs abgelehnt wurde. Wenn jemand andere Kenntnisse hat, ich bin interessiert.
Bei der Anmeldung zum fortführenden Deutschkurs hier in D sieht es da wieder anders aus.