#51  

Member

Member hat gesagt:
"Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (in der Regel A1-Zertifikat des Goethe-Instituts, welches nicht älter als zwei Jahre sein sollte)"
Ok. Das weiss ich auch. "Sollte" ist nicht gleich "darf"! Du schreibst aber er darf nicht älter sein. Ich dachte, du hast neue Informationen, dass da wieder was geändert wurde.

Mir ist noch kein Fall bekannt, dass ein Heiratsvisum wegen einem 3 Jahre altem A1 Kurs abgelehnt wurde. Wenn jemand andere Kenntnisse hat, ich bin interessiert.

Bei der Anmeldung zum fortführenden Deutschkurs hier in D sieht es da wieder anders aus.
 
        #52  

Member

Member hat gesagt:
:lol:
Servus nochmal,

mal eine Frage zum Ehegattennachzug, wenn es mal geschafft ist mit allem, muss ich sie hier ja auch ganz offiziell Anmelden mit Wohnsitz in Deutschland.
Meine Verlobte hat mich dazu heute gefragt, ob sie sich dann auch komplett in Thailand abmelden muss oder einfach an ihren jetzigen Wohnsitz gemeldet bleiben kann, die Frage konnte ich ihr aber nicht wirklich beantworten und habe ich durch Google auch noch nicht in Erfahrung bringen können.
Nein, muß Sie nicht. Wenn Sie in Deutschland die Aufenthaltsbewilligung beantragt muss Sie angeben, das Sie ihren Wohnsitz in Thailand beibehält.
 
        #53  

Member

also wir planen kommendes Jahr den heiligen Bund der Ehe zu schließen :) Dann ist die Planung, Sie 8 Monate hier in DE, wir beide 2 Monate in TH und sie dann 2 Monate alleine in TH bei der Familie alle wieder einnorden und Brainwashing betreiben.

Eine Arbeitserlaubnis in DE wird nicht angestrebt, da einkünfte weiter in TH per remote erzielt werden. Wie schaut es dann mit der Aufenthaltserlaubnis aus? Muss sie jedes Jahr zur Ausländerbehörde oder geht das auch langfristig? Ab wann kann sie einen deutschen Personalausweis bekommen? Die deutsche Staatsbürgerschaft wird auch nicht angestrebt.

Danke.
 
        #54  

Member

Member hat gesagt:
Muss sie jedes Jahr zur Ausländerbehörde oder geht das auch langfristig? Ab wann kann sie einen deutschen Personalausweis bekommen?
Sie erhält einen Aufenthaltstitel, welcher in Verbindung mit dem Thai Pass gültig ist.
Den Deutschen Personalausweis gibt es nur für Deutsche Staatsbürger.
 
        #55  

Member

Member hat gesagt:
Den Deutschen Personalausweis gibt es nur für Deutsche Staatsbürger.
also die Frau eines Bekannten hat angeblich einen Deutschen Perso und trotzdem die thailändische Staatsbürgerschaft? Ich bin mir da auch ziemlich sicher, da ich ein Foto von dem Ding zwecks Adresse zur Anreise gesehen habe...
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
also die Frau eines Bekannten hat angeblich einen Deutschen Perso und trotzdem die thailändische Staatsbürgerschaft? Ich bin mir da auch ziemlich sicher, da ich ein Foto von dem Ding zwecks Adresse zur Anreise gesehen habe...
Das ist gut möglich. Dann hat die Frau deines Bekannten die doppelte Staatsbürgerschaft. Ist bei Heirat eines deutschen möglich.
 
        #58  

Member

achso, okay. Also man hat die Holde dann geehelicht und wie lange muss sie dann jedes Jahr den Titel verlängern? Bis ans Ende aller Tage? Und wann würde ein Titel nicht verlängert werden? Danke.
 
        #59  

Member

Um einen deutschen Pass zu bekommen, muss man drei Jahre in Deutschland gemeldet sein. Davon zwei Jahre verheiratet.
Zusätlich B1 und Test Leben im Deutschland bestehen.
Das ist die so gennte Ansprucheinbürgerung, weil mit einem deutschen verheiratet. Sonst erst nach frühstens 7 Jahren, es sei den man ist soooooo wichtig für unser Vaterland dann gibts auch Ausnahmen.
Bei einer deutschen Aufenthaltserlaubnis muss wenigsten 1 Tag pro Halbjahr in D gewesen sein, sonst
verliert man den Titel bzw man muss ihn neu beantragen.
 
        #60  

Member

In unserem Fall gabs erst 1 Jahr, jetzt hat sie 2 Jahre bekommen. Sollte B1 und Test klappen wird der D Pass beantragt.
Sonst bekommt sie dann für 5 Jahre und der wird regelmäßig dann verlängert. Das wäre dann quasi unbefristet
 
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