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Die Exekutivgewalt erklärte den Ausnahmezustand für das gesamte Staatsgebiet für einen Zeitraum von 45 Tagen ab dem heutigen Datum. Das Dekret des Präsidenten sieht nach Genehmigung durch den Nationalkongress proportionale und vorübergehende Beschränkungen der Transit-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit gemäß den Bestimmungen der Absätze h) und J) von Artikel 266 Nummer 6 der Verfassung und der Nummern vor 8 und 10 von Artikel 11 der Gesetzesnummer. 21-18 vor.
Quelle: Lokale Medien
Quelle: Lokale Medien