DACH --> TH Jahresvisum in Thailand machen ? Geht das ?

Das ist schon richtig. Das gilt aber kaum für Staaten mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Das besteht mit Thailand ja schon seit den 60ern. Da kann man nicht einfach 2010 etwas dran schrauben. Ansonsten kann man das ja selber nachlesen..
Mit der Änderung wird die Höhe definiert und nicht wo zu versteuern ist.
 
Da du dem DBA ja nicht glaubst.
Was ist an Art. 18 Abs. 2 nicht zu verstehen?

2) Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit.

Wird jetzt die Rente vom örtlichen Dackelverein bezahlt?
 
  • Zum Heulen
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Was ist an Art. 18 Abs. 2 nicht zu verstehen?
eigentlich nichts. Aber du interpretierst es falsch. Schau doch einfach was das Finanzamt Neubrandenburg sagt. Die sind zuständig für alle deutschen Rentner die im Ausland leben, und die werdens wohl wissen.
 
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Was ist an Art. 18 Abs. 2 nicht zu verstehen?
Du verstehst ihn halt nicht.
Ist auch nicht schlimm.
Die Rente aus der GRV wird trotzdem nicht in Deutschland versteuert, wenn man in Thailand ansässig ist und das dem FA nachweist.

Aber ich bin geduldig...

Hier ein Link zum FA Neubrandenburg.

Unten sind die Länder aufgeführt in denen man ansässig sein muss um in Deutschland die Rente unversteuert zu erhalten.

 
eigentlich nichts. Aber du interpretierst es falsch. Schau doch einfach was das Finanzamt Neubrandenburg sagt. Die sind zuständig für alle deutschen Rentner die im Ausland leben, und die werdens wohl wissen.
Das Finanzamt Neubrandenburg unterscheidet unter dem geposteten Link nicht zwischen den einzelnen Rentenarten und damit wird diese Auskunft ungenau.
 
Ich dachte mir zuerst, da er so überzeugt von seiner Meinung war, dass er vielleicht selber beim FA arbeitet? Das war aber wohl falsch gedacht.

Es steht auf verschiedenen Seiten immer sinngemäß, in D abgemeldet, keine deutsche Steuer auf Zahlungen der GRV, außer bei anderen Einnahmen in D.
 
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Auf jeden Fall ein schönes Beispiel, wie komplex und auch kompliziert die verschiedenen Bereiche sind und sein können, die mit der ganzen Thematik zum Langzeitaufenthalt in TH verbunden sind. Manchmal kann man Dinge auch nur falsch verstehen und auch falsch interpretieren.

Ich werde jedenfalls nächstes Jahr, allein für den Bereich Besteuerung, einen Steuerberater aufsuchen. Für mich individuelles Material erstellen und mich beraten lassen. Aber zur persönlichen Vorbereitung sind die vielen Meinungen und Links hier, durchaus wertvoll.
 
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