Thailändisch lernen

DACH --> TH Jahresvisum in Thailand machen ? Geht das ?

        #302  

Member

Member hat gesagt:
Das ist schon richtig. Das gilt aber kaum für Staaten mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Das besteht mit Thailand ja schon seit den 60ern. Da kann man nicht einfach 2010 etwas dran schrauben. Ansonsten kann man das ja selber nachlesen..
Mit der Änderung wird die Höhe definiert und nicht wo zu versteuern ist.
 
        #303  

Member

Member hat gesagt:
Mit der Änderung wird die Höhe definiert und nicht wo zu versteuern ist.
Warum sagt dann das Finanzamt das Renten, wenn der Wohnsitzt Thailand ist, in Deutschland nicht versteuert werden..aus Jux und Tollerei?
 
        #304  

Member

Member hat gesagt:
Da du dem DBA ja nicht glaubst.
Was ist an Art. 18 Abs. 2 nicht zu verstehen?

2) Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit.

Wird jetzt die Rente vom örtlichen Dackelverein bezahlt?
 
        #305  

Member

Member hat gesagt:
Was ist an Art. 18 Abs. 2 nicht zu verstehen?
eigentlich nichts. Aber du interpretierst es falsch. Schau doch einfach was das Finanzamt Neubrandenburg sagt. Die sind zuständig für alle deutschen Rentner die im Ausland leben, und die werdens wohl wissen.
 
        #306  

Member

Member hat gesagt:
Was ist an Art. 18 Abs. 2 nicht zu verstehen?
Du verstehst ihn halt nicht.
Ist auch nicht schlimm.
Die Rente aus der GRV wird trotzdem nicht in Deutschland versteuert, wenn man in Thailand ansässig ist und das dem FA nachweist.

Aber ich bin geduldig...

Hier ein Link zum FA Neubrandenburg.

Unten sind die Länder aufgeführt in denen man ansässig sein muss um in Deutschland die Rente unversteuert zu erhalten.

 
        #307  

Member

Member hat gesagt:
eigentlich nichts. Aber du interpretierst es falsch. Schau doch einfach was das Finanzamt Neubrandenburg sagt. Die sind zuständig für alle deutschen Rentner die im Ausland leben, und die werdens wohl wissen.
Das Finanzamt Neubrandenburg unterscheidet unter dem geposteten Link nicht zwischen den einzelnen Rentenarten und damit wird diese Auskunft ungenau.
 
        #308  

Member

Ich dachte mir zuerst, da er so überzeugt von seiner Meinung war, dass er vielleicht selber beim FA arbeitet? Das war aber wohl falsch gedacht.

Es steht auf verschiedenen Seiten immer sinngemäß, in D abgemeldet, keine deutsche Steuer auf Zahlungen der GRV, außer bei anderen Einnahmen in D.
 
        #309  

Member

Member hat gesagt:
Das Finanzamt Neubrandenburg unterscheidet unter dem geposteten Link nicht zwischen den einzelnen Rentenarten und damit wird diese Auskunft ungenau.

Ich gebe es auf.
😵‍💫
 
        #310  

Member

Auf jeden Fall ein schönes Beispiel, wie komplex und auch kompliziert die verschiedenen Bereiche sind und sein können, die mit der ganzen Thematik zum Langzeitaufenthalt in TH verbunden sind. Manchmal kann man Dinge auch nur falsch verstehen und auch falsch interpretieren.

Ich werde jedenfalls nächstes Jahr, allein für den Bereich Besteuerung, einen Steuerberater aufsuchen. Für mich individuelles Material erstellen und mich beraten lassen. Aber zur persönlichen Vorbereitung sind die vielen Meinungen und Links hier, durchaus wertvoll.
 
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