Member
Das Finanzamt Neubrandenburg sagt übrigens, Keine Besteuerung in Deutschland bei Wohnsitz in Thailand. Und die müssens ja wissen..
Warum ist der Wohnsitzstaat entscheidend?
www.finanzamt-rente-im-ausland.de
Mit der Änderung wird die Höhe definiert und nicht wo zu versteuern ist.Member hat gesagt:Das ist schon richtig. Das gilt aber kaum für Staaten mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Das besteht mit Thailand ja schon seit den 60ern. Da kann man nicht einfach 2010 etwas dran schrauben. Ansonsten kann man das ja selber nachlesen..
Warum sagt dann das Finanzamt das Renten, wenn der Wohnsitzt Thailand ist, in Deutschland nicht versteuert werden..aus Jux und Tollerei?Member hat gesagt:Mit der Änderung wird die Höhe definiert und nicht wo zu versteuern ist.
Was ist an Art. 18 Abs. 2 nicht zu verstehen?Member hat gesagt:Da du dem DBA ja nicht glaubst.
eigentlich nichts. Aber du interpretierst es falsch. Schau doch einfach was das Finanzamt Neubrandenburg sagt. Die sind zuständig für alle deutschen Rentner die im Ausland leben, und die werdens wohl wissen.Member hat gesagt:Was ist an Art. 18 Abs. 2 nicht zu verstehen?
Du verstehst ihn halt nicht.Member hat gesagt:Was ist an Art. 18 Abs. 2 nicht zu verstehen?
Das Finanzamt Neubrandenburg unterscheidet unter dem geposteten Link nicht zwischen den einzelnen Rentenarten und damit wird diese Auskunft ungenau.Member hat gesagt:eigentlich nichts. Aber du interpretierst es falsch. Schau doch einfach was das Finanzamt Neubrandenburg sagt. Die sind zuständig für alle deutschen Rentner die im Ausland leben, und die werdens wohl wissen.
Member hat gesagt:Das Finanzamt Neubrandenburg unterscheidet unter dem geposteten Link nicht zwischen den einzelnen Rentenarten und damit wird diese Auskunft ungenau.