Thailändisch lernen

DACH --> TH Jahresvisum in Thailand machen ? Geht das ?

        #291  

Member

Member hat gesagt:
Ist es auch möglich ü50 ein Jahresvisum zu bekommen? Und was ist da der einfachste Weg?
Am einfachsten ist das Elite Visum unter 50. sonst geht noch Education. So mache ich es jetzt erstmal. Bei letzteren solltest du aber auch der Education Form (sprache, Muay Thai, kochen?!) nachgehen.
Letzteres kostet in meinem Fall genau so viel wie das Elite Visum pro Monat. Aber man muss halt nicht für 10 Jahre im Voraus, alles auf einmal, zahlen .
 
Zuletzt bearbeitet:
        #292  

Member

Meine Erwersbunfähigkeitsrent ist für mich bisher steuerfrei.
Ich hatte mit der zuständigen Beamtin von meinem Finanzamt eine Absprache,
dass ich keine Steuererklärung mehr machen muss, sie hat mich aus dem System genommen,
weil ich weder Grundbesitz, noch Betriebsrenten, oder andere Einnahmen in Deutschland habe.
Nur mein bisschen Rente.
In Thailand interresiert das kein Schwein.
 
        #295  

Member

Member hat gesagt:
Thailand erhebt keine Steuern auf Renten die aus dem Ausland kommen.
Für deutsche Renten dürfen die das auch gar nicht. Siehe Doppelbesteuerungsabkommen.
 
        #296  

Member

Member hat gesagt:
Dann belege deine Meinung.

Er behauptet doch stur das eine deutsche Rente in Deutschland versteuert wird, trotz Abmeldung und Ansässig in Thailand.
 
        #297  

Member

Member hat gesagt:
r behauptet doch stur das eine deutsche Rente in Deutschland versteuert wird, trotz Abmeldung und Ansässig in Thailand.
Das wird dir dann schon dein Finanzamt erzählen wenn du jung genug bist.
Bei älteren Semestern kommt nichts dabei raus.
Wieviel von der Rente steuerpflichtig ist hängt vom Geburtsjahr ab. Das ist eine Übergangsregelung als Folge einer Steueränderung in der Vergangenheit.
 
        #298  

Member

Member hat gesagt:
Das wird dir dann schon dein Finanzamt erzählen wenn du jung genug bist.
Bei älteren Semestern kommt nichts dabei raus.
Wieviel von der Rente steuerpflichtig ist hängt vom Geburtsjahr ab. Das ist eine Übergangsregelung als Folge einer Steueränderung in der Vergangenheit.

Höre endlich auf hier so einen Stuss zu schreiben.
Es reicht langsam.
Nochmal für dich.

Das DBA zwischen Thailand und Deutschland besagt, die Rente wird in dem Land besteuert, wo der Empfänger ansässig ist.
Ist das Thailand, könnte Thailand die Rente besteuern, tun sie aber nicht.
Deutschland besteuert sie nicht, weil man in Thailand ansässig ist.
 
        #299  

Member

Member hat gesagt:
Dann belege deine Meinung.

Da du dem DBA ja nicht glaubst.

Hier gut erklärt:

 
        #300  

Member

Member hat gesagt:
Das wird dir dann schon dein Finanzamt erzählen wenn du jung genug bist.
Bei älteren Semestern kommt nichts dabei raus.
Das ist schon richtig. Das gilt aber kaum für Staaten mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Das besteht mit Thailand ja schon seit den 60ern. Da kann man nicht einfach 2010 etwas dran schrauben. Ansonsten kann man das ja selber nachlesen..
 
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