DACH --> TH Jahresvisum in Thailand machen ? Geht das ?

Ich habe mich vor 2 Jahren entschieden, mich abzumelden in Deutschland. Ich nehme das gesparte Geld (KV,PV) lieber für
meine KV in Thailand. Ich habe allerdings eine Postadresse ( meine Schwester) und ein deutsches Bankkonto, auf das meine
Rente läuft. So kann ich meine hauptsächlichen Bankgeschäfte in Deutschland (von Thailand aus) abwickeln.

Mahlzeit,
so in etwa ist auch mein Plan.
DKB bleibt.
Ich hoffe sie ändern ihre AGB nicht dementsprechend.
Eingesparte Steuern und Soz.Abgaben für KV in Thailand nutzen.
Eine Frage zur Steuer.
Du bekommst ja noch, wenn ich das Richtig in Erinnerung habe, Erwerbsminderungsrente,
fällt die auch unter das DBA mit Thailand?
 
Du bekommst ja noch, wenn ich das Richtig in Erinnerung habe, Erwerbsminderungsrente,
fällt die auch unter das DBA mit Thailand?
Thailand verzichtet ja seit Jahren auf das Eintreiben von Steuern auf Renten. Die meisten Rentner müssen in Thailand keine Steuern zahlen.
 
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Die verzichten nicht auf das Eintreiben.
Das würde voraussetzen das es Steuern auf Renten gibt.

Das ist aber nicht der Fall. Renten sind in Thailand Steuerfrei.
 
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Nach Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland sind deutsche Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland zu versteuern.
Zum Grundfreibetrag kommt man bei Abmeldung indem man die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt. So machen es z.B. die Rentner in Spanien. Geht aber nur wenn man fast alles in Deutschland erwirschaftet.
 
Sehr interessantes Thema. Vielleicht sollte man dabei auch bedenken das die finanziellen Anforderungen für die Visaverlängerung in Zukunft steigen könnten. Sind ja zur Zeit 800000 THB fest auf einem thailändischen Konto bzw. 65000 THB monatliche Rente. Könnte aber in Zukunft deutlich ansteigen. Wie wäre es in diesrm Fall wenn man diese Anforderung nicht mehr erfüllen kann aber in Deutschland komplett abgemeldet ist?
 
Thailand verzichtet ja seit Jahren auf das Eintreiben von Steuern auf Renten. Die meisten Rentner müssen in Thailand keine Steuern zahlen.
Die Frage nach Steuern für Erwerbsminderungsrente betraf auch nicht die thailändische Seite. 😉
 
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Nach Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland sind deutsche Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland zu versteuern.
Das ist schlichtweg falsch.

Es sei denn, man ist in Deutschland gemeldet mit Hauptwohnsitz und fliegt nur zum Urlaub nach Thailand.

Hier Auszug aus dem BDA:

1) Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebstätte als Ausgaben abgezogen werden.

 
Zuletzt bearbeitet:
Und was steht im Absatz 2?

2) Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit.
 
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