Member
Die Evisa Gültigkeit ist auf Seite 5 unter 8. (b) beschrieben.Member hat gesagt:Nun ist es offiziell, auch wenn noch nicht auf der Kenya Gazette Seite publiziert.
Es geht los mit der ETA.
Hatte bisher keine Zeit, mir das im Detail anzusehen, aber die ausgestellten Visa scheinen noch Gültigkeit zu haben
"any visa that has been granted before the revocation of regulation 18 shall remain valid for its unexpired period except where it is otherwise revoked in accordance with the provisions of the Act."
"Jedes Visum, das vor dem Widerruf von Bestimmung 18 erteilt wurde, bleibt für seinen noch nicht abgelaufenen Zeitraum gültig, es sei denn, es wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes anderweitig widerrufen."