Luftfahrt News

Genau! Es ist unternehmerische Freiheit, "Angebote" eines Erpressers abzulehnen!
Worin genau besteht die Erpressung wenn zwei Marktteilnehmer unterschiedliche Preisvorstellungen haben und deshalb kein Kaufvertrag zustande kommt?
In der deutschen Marktwirtschaft gibt es grundsätzlich keinen Kontrahierungszwang (es sei denn einer der Partner hat eine marktbeherrschende Stellung, was wohl eher auf den Flughafen als auf Ryanair zutrifft). Ansonsten herrscht Vertragsfreiheit.
 
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