@trailor85: hoffentlich lerne ich im Urlaub niemals solche Typen wie dich kennen. Ekelhafte Blockwart-Mentalität.
Blockwart Bedeutungen:
[1] Zuständigkeitspersonal im Bereich eines Häuserblocks zur NS-Zeit in Deutschland
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Block für Häuserblock und Wart wie Aufpasser
Beispiele:
[1] Der Blockwart verriet das Versteck der Flüchtlinge. [1] „Wenn draußen die Alarmsirenen dröhnten, versuchten sie dagegen anzubrüllen und marschierten sofort in den Luftschutzkeller, wenn der Blockwart klingelte und die Gesellschaft höflich aufforderte, die Wohnung in Richtung Schutzbunker zu verlassen.“[1]
Selbstjustiz
Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht dazu Berufenen gegen eine Straftat oder eine andere als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung. Die Selbstjustiz widersetzt sich dem Gewaltmonopol des Staates und ist in diesem Rahmen strafbar. Der Staat behält sich das Recht der Bestrafung als Dritter selbst vor. Daher wird das Pendant der Selbstjustiz auch als „Fremdjustiz“ bezeichnet.
Als Rechtfertigung für einen Akt der Selbstjustiz vorgebracht wird meist das Versagen der Justiz oder deren Unfähigkeit, gegen die als verbrecherisch empfundene Handlung effektiv, schnell oder überhaupt vorzugehen.
Nicht unter die Definition der Selbstjustiz fallen solche Handlungen, die von der Rechtsordnung nach den Grundsätzen der Selbsthilfe, der Notwehr oder zur Abwendung eines Notstandes erfolgen. Ebenso wenig wird der Begriff der Selbstjustiz auf Handlungsformen im Rahmen eines möglicherweise billigenswerten Widerstandsrechtes gebraucht