Aha deswegen haben mir also vor einiger Zeit die Schergen in VIE vor dem Weiterflug eine vorschriftsgemäß mit Rechnung eingeschweißte Buddel Whiskey abgenommen und als ich die Fragte ob die noch richtig Ticken, bekam ich nur die blöde Antwort das ich mir hinter der Kontrolle eine neue kaufen könne.
Du bist nach VIE gereist und hast dort (wieder?) den Transitbereich betreten? Dann ist es (leider) logisch. Lediglich Flüssigkeiten, die zuvor eine Personen- und Warenkontolle (hier in D gemäß §5 LuftSiG) durchlaufen haben, sind zulässig.
Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Du Schelm, Du
jep beim Leberversagen von den Schergen müssen neue angelernt werden.
Kann ich mir so recht nicht vorstellen, dass das in A anders ist, als in D. Die Luftsicherheit ist eine hoheitliche Aufgabe, die (in D), vom Bundesministerium beauftragt, von privaten Sicherheitsfirmen durchgeführt wird.
Nun könnte man sagen, dass die Luftsicherheitsassistenten letztlich machen, was sie wollen. Trotz ihrer Vereidigung...
Sie stehen faktisch unter "Aufsicht" der BPol, des Flughafenbereibers und der Konkurrenz. Sollte da auch nur ein solches, von Dir vermutetes, Fehlverhalten beobachtet werden, wäre der Mitarbeiter (und ggf. dessen Arbeitgeber) "draußen"
Sorry das ist aber der größte Schwachsinn den die je verzapft haben, da muss noch was anderes hinterstecken.
Brauchst Dich nicht zu entschuldigen. Zumindest nicht bei mir! Die Sinnhaftigkeit habe ich selbst mit meiner Beispielrechnung "20 x 50ml=1Liter" ebenfalls in Zweifel gezogen.
Ich versuche lediglich eine Lanze für die Exekutive eines Gesetzes, nicht jedoch für dessen Existenz, zu brechen.