Thailändisch lernen

Passkontrollen

        #11  

Member

Manchmal braucht man auch keinen Pass um einwandfrei identifiziert zu werden.

habe vor einer halben stunde ein sms von einem kollegen erhalten. er hat daheim erzaehlt, dass er eine woche nach london an einen kurs muss. anscheinend ist er heute abend an der walking street in die cousine seiner frau mit mann reingelaufen.....

aber er hat ja noch 5 tage zeit, sich eine passende ausrede einfallen zu lassen. fall jemand gerade eine hat, waere er sicher dankbarer abnehmer........

gute nacht
tt
:box:
 
        #12  

Member

@ Tischtuch
Ich kann nur sagen, dass ich nicht in seiner Haut stecken will! Am besten verlaengert er die Ferien bis Gras ueber die Sache gewachsen ist! :hehe:
 
        #13  

Member

Da hat sich die Maschine halt verflogen.
London und Bangkok liegen ja nah beieinander, da kommt das schon mal vor. :hehe:
 
        #14  

Member

Da hat sich die Maschine halt verflogen.
London und Bangkok liegen ja nah beieinander, da kommt das schon mal vor. :hehe:
 
        #15  

Member

@paul
Code:
Ist immer meine erste Tat, wenn ich nach Pattaya komme. 
Mit Pass zum Kodakshop und dort zahle ich 18 Baht fuer einen Ausweis im Scheckkartenformat, wie von Kalli beschrieben.

Wie, Was??
Du laesst ihn kopierem und laminieren oder was?
 
        #17  

Member

@paul
Code:
Ist immer meine erste Tat, wenn ich nach Pattaya komme. 
Mit Pass zum Kodakshop und dort zahle ich 18 Baht fuer einen Ausweis im Scheckkartenformat, wie von Kalli beschrieben.

Wie, Was??
Du laesst ihn kopierem und laminieren oder was?
 
        #18  

Member

@Helbob
Kopieren, Verkleinern, Laminieren
Der ist dann nur noch so gross wie eine Kreditkarte.
Vorderseite die Passdaten, Rückseite die Visadaten.
Unverwüstlich.
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
@ sabai

Widerspruch !

Es gibt in Deutschland für deutsche Staatsbürger keine Mitführpflicht
bezüglich Personalausweis oder Reisepass!!!!

Der Perso muß ab dem 16 Lebensjahr nur vorhanden sein, aber nicht mitgeführt werden.

Eine reine Routinekontrolle berechtigt nicht, denjenigen in Gewahrsam zu nehmen, nur um seine Personalien zweifelsfrei festzustellen.

Anders sieht es aus, wenn ein berechtigter Grund vorliegt, d.h. wenn der
Betroffene z.B. eine Straftat begangen hat (das kann auch schon
"Schwarzfahren" sein)
Dann muß er erforderliche Maßnahmen erdulden.


Gilt wie gesagt nur für Deutsche in Deutschland.
Ausländer haben eine Ausweispflicht.

Das stimmt aber auch nur eingeschränkt so, wenn Du z.B. so wie ich im Zollgrenzbezirk wohnst bist Du auch verpflichtet den Ausweis dabei zu haben
 
        #20  

Member

Außer vom Reisepass sollte man auch eine Kopie vom
Deckblatt der Auslandskrankenversicherung bei sich
tragen mit zusätzlichem Vermerk in Englisch:
Travel Insurance.
(Tip von Liggi)

So besteht zumindestens die Chance, daß man behandelt wird,
falls man nicht ansprechbar in ein Krankenhaus eingeliefert
wird.

Gruß, Gerhard
 
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