Member
Member hat gesagt:Weil zm Beispiel viele dann doppelt versichert sind. Schweizer die nach Thailand in den Urlaub fahren sind mit ihrer, auch Grundversicherung, versichert. Bis zum doppelten Preis was es in der Schweiz kosten würde..Und jetzt zusätzlich eine Versicherung abschliessen, das ganze dann schön ausdrucken, das nervt dann einfach.
Vorübergehender Auslandsaufenthalt (ausserhalb der EU/EFTA)
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt (ausserhalb des EU-/EFTA-Raums) werden die Kosten von Behandlungen in Notfällen (Krankheit oder Unfall, bei denen aus medizinischen Gründen eine Rückreise in die Schweiz nicht möglich ist) bis zum doppelten Betrag der Kosten übernommen, die bei einer Behandlung in der Schweiz vergütet würden. Im Fall von stationären Behandlungen bedeutet dies, dass der Versicherer höchstens 90 Prozent der Kosten übernimmt, die dieser Spitalaufenthalt in der Schweiz kosten würde. Der Grund dafür ist, dass die Kantone bei Spitalbehandlungen in der Schweiz einen Anteil von mindestens 55 Prozent der Kosten übernehmen, was bei Spitalaufenthalten im Ausland nicht der Fall ist.Die übrigen im Ausland erbrachten medizinischen Leistungen sind grundsätzlich nicht durch die Grundversicherung gedeckt.
Jetzt verstehe ich deine Abneigung dagegen. Du bist zu faul ein Blatt Papier auszudrucken.
Dein Beitrag auch.Member hat gesagt:Sorry aber auch dieser Beitrag zeugt nur von deiner Unwissenheit was in anderen Ländern üblich ist.
Denn deine 200 USD sind natürlich nur eine Versicherung.
Wie wäre es mit dieser: 260 BAHT sollten auch für einen Philippino möglich sein.
Ich habe genau 2 Minuten gesucht.
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So mal sehen welche Ausrede du jetzt findest.