Qatar Airways

  • Ersteller
        #331  

Member

Member hat gesagt:
...Muss ich erst einen RA einschalten, haben sie mich als Prinzipienmensch definitiv als Kunden verloren.
Bei mir war es ausreichend meinen Unmut bei Twitter kundzutun. Nach meinem Tweet dauerte es 4 Stunden als mich dann die Public Relations angeschrieben haben. Nach kurzer Schilderung dort war der Kundenservice merklich aufgeschlossener gegenüber meinen Argumenten.
Als es dann um die Auszahlung ging mußte ich das ganze nochmals über die PR Schiene anschieben.
Meine Verspätung auf dem Hinflug nach Krabi war 22h.
Hier gab es 600 € Renaud pro Ticket und ein Hotel in Doha
Mein Rückflug wurde vorverlegt um 12h. Hierfür gab es nur den Lounge-Zugang in Doha.
Ich hatte mich geweigert wieder in das Hotel zu gehen.

Fazit. Auch andere Airlines fliegen nach LOS. Auch wenn es bei Qatar für kostenlos gehen kann
 
        #332  

Member

Meine zweite Email, in der ich mich als ehemaliger Kunde verabschiedet habe, hat wohl zum Umdenken geführt. Nach nochmaliger Prüfung, wird uns eine Entschädigung von 1200 € angeboten (2 Personen). Ohne Abzüge an Inkasso oder ähnliches natürlich top und daher zwar mein längster, aber zugleich günstigster Flug nach SOA.

Win win, da ich ihnen als Kunde erhalten bleibe.
 
        #333  

Member

Bei meinem letzten Qatarflug hatte ich im Internet-Checkin ein Upgrade auf C gebucht.
Erste Enttäuschung: Lounge-Zugang weder in Zürich noch in Doha.
Durch eine Verspätung des Weiterfluges ab Doha dehnte sich dann die Wartezeit auf über 6 Stunden.
Für Qatar war dies immer noch kein Grund, mir Lounge-Zugang zu gewähren.
Ein magerer Essensgutschein, und das war's.

Qatar again?
Nein danke.
 
        #334  

Member

Member hat gesagt:
Erste Enttäuschung: Lounge-Zugang weder in Zürich noch in Doha.

Ja, das stimmt leider. Du wirst aber bei der Buchung des Upgrade daraufhin gewiesen (zumindest in der App war das so). Ich werde es mir zukünftig überlegen, ein Upgrade auf Business zu buchen.
 
        #335  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe es zwar nicht gewusst, aber doch verstanden (Das uist immerhin eine Regel, die ich hätte wissen können).
Nicht akzeptiert habe ich die Kleinlichkeit, mir als Kompensation für die Verspätung (und doch trotzdem C-Passagier) den Lounge-Zugang zu verweigern.
 
        #336  

Member

Member hat gesagt:
Kompensation für die Verspätung (und doch trotzdem C-Passagier) den Lounge-Zugang zu verweigern.

Da gebe ich dir recht, da hätte sich Qatar ruhig etwas kulanter zeigen dürfen. Zumal der der Preis für ein Upgrade auch kein Schnäppchen mehr ist. Und dann nochmal gut 100 EUR für den Lounge Acces... ist schon geschmeidig übertrieben.
 
        #337  

Member

Ich hatte bisher nur einmal deutliche Verspätung von ca. 5h.. bin aber Silber und konnte in der loung ein nickerchen machen... wenn die Verspätung auf dem Flug Doha -> BKK ist, fällt es meines Wissens nicht unter die Regelung der EU für flugsverspatungen, da die Airline nicht in der EU ansässig ist und der Flug auch nicht zu oder von einem europäischen Flughfen abgeht..
 
        #338  

Member

Member hat gesagt:
wenn die Verspätung auf dem Flug Doha -> BKK ist, fällt es meines Wissens nicht unter die Regelung der EU für flugsverspatungen, da die Airline nicht in der EU ansässig ist und der Flug auch nicht zu oder von einem europäischen Flughfen abgeht..

Der EuGH hat mit Urteil vom 31.05.2018 entschieden, dass der Reisende Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung auch bei Flugstörungen auf Anschlussflügen geltend machen kann, die außerhalb der EU starten. Der Anschlussflug muss aber Teil eines einheitlichen Fluges sein, dessen Abflughafen in einem EU-Mitgliedsstaat liegt.

Das gilt dann auch für die Teilstrecke Doha-BKK.

Sorry für OT.:D
 
        #339  

Member

Ah ok... meiner Flug mit Verspätung war vorher... gut zu wissen, dass es eine neue Auslegung der Regeln gibt.. Danke
 
        #340  

Member

@Pluto gerne.

Der EuGH bejahte in einem solchen Fall das Vorliegen eines einheitlichen Fluges. Daher gilt die Fluggastrechteverordnung auch für einen Flug,

  • der aufgrund einer einzigen Buchung erfolgt und
  • der zwischen dem Abflug von einem EU-Flughafen und der Ankunft am Endziel außerhalb der EU eine planmäßige Zwischenlandung außerhalb der EU mit Umsteigen in ein anderes Flugzeug umfasst.

VG
Mack
 
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