Member
Das mag schon sein, aber trotzdem ist es sehr kundenunfreundlich für eine nicht erbrachte Leistung das vorausbezahlte Geld nicht zu erstatten, das mindeste wäre auch in Form eines Gutscheins für die "Fremdbucher".Member hat gesagt:Richtig, das war aber schon immer so wenn ich mich recht erinnere