Hei Kelle,
ja, ich habe eine ordentliche P-Nummer, da ich vor einige Jahren auch eine Zeit lang in Norwegen gewohnt habe. Meinen Wohnsitz habe ich aber wieder nach Deutschland gewechselt und zur Arbeit (auf See) in Norwegen pendle ich halt. Einen Wohnsitz in Norwegen habe ich also nicht mehr, aber wenn du evtl. einen Behördenlink hast, wo das Prozedere für das Schengenvisum in Norwegen erklärt wird, wäre super!
@potti: Ich kann natürlich gleich auf Nummer sicher gehen und ein Sparbuch mit Sperrvermerk einrichten, auch wenn`s geldtechnisch keinen Sinn macht. Im Berliner Merkblatt wird der Sperrvermerk gar nicht gefordert, da steht lediglich ganz lapidar, dass ein Sparguthaben vorhanden sein muss, dessen Summe bis zur Ausreise beibehalten werden muss. Wie gesagt, laut der Tante im Amt geht auch ein Tagesgeldkonto. Sperrvermerk und Pfändbarkeit wurden gar nicht erwähnt, das erfahre ich dann wahrscheinlich erst wenn ich wieder in der Amtsstube sitze....
Dass man selbst im Amt keine eindeutige Auskunft bekommt und die sich selber erstmal das Merkblatt durchlesen und es dann interpretieren, finde ich schon etwas seltsam. Denn die Dame am Telefon hat mir dann auch nur das Merkblatt vorgelesen und dann gemeint, dass mit Sparguthaben ein Sparbuch gemeint sein muss. Von einem Sperrvermerk wusste die aber auch nix. Es konnt mir aber auch niemand begründen, warum mein norwegisches Gehaltskonto nicht zählt. Offenbar weil es nicht pfändbar ist, aber das wussten die nicht. "Is halt Vorschrift".
LG Chris