Unterhaltspflicht

        #101  

Member

Member hat gesagt:
Weshalb? Seine rechtlichen Ausführungen sind doch korrekt und stehen im Zusammenhang mit der Thematik.
Es interessiert aber nicht ob " Wäre das in D und hätte das Kind einen dt. Pass (oder frz), würde es...."
denn es gilt nicht das deutsche Familienrecht oder das französische.

und wenn man von Anfang an mitgelesen hat, weiss man was das Problem ist und was gefragt wurde.
 
        #102  

Member

Jungs, cool down....!

Momentan gibt es keine Details zu diskutieren.
Die Frage nach der tatsächlichen Höhe eines eventuellen Unterhalts stellt sich, wenn überhaupt, nicht jetzt.

Die Frage, ob alles was sie mir erzählt stimmt oder nicht, kann ich natürlich nicht zu 100% beantworten. Vorsichtig ist die Mutter der ...u.s.w., aber ich bin ja nicht finanziell involviert.
Glaube ich ihr? Ja.
Warum? Gefühl. Haha, ganz doof.
Warum sonst? Die Unterlagen stimmen, also Pass, geburtsurkunden, hochzeit...u.s.w.
Ausserdem gibt es eine Bekannte in Zürich, mit der ich telefoniert habe.
Ausserdem macht sie alles , was ich ihr vorschlage. So ist nun die email an die Botschaft raus. In englisch und in deutsch, mit den Dokumenten.

Und nein, sie wohnt bei Medan...das ist zu weit um mal eben zur botschaft nach jkt zu fliegen.
Das weiss man ja auch, da braucht man einen Termin...
Und 30 / 40 Euro für einen Inlandsflug zu investieren, so ins Blaue hinein, das geht eben nicht.

Warum mache ich das? Gute Frage. Klar ich mag sie. Ich habe sie in Singapore einen Tage getroffen.
Mir tut es leid zu sehen, wie manche aus DACH die Unwissenheit oder Unbeholfenheit ausnutzen.
Sie ist keine freelancerin.

Warten wir einfach, wie die Geschichte weitergeht. Die Anzahl derer, die hier mitlesen ist ja überraschend hoch. So ohne Sex und Fotos.
 
        #103  

Member

Member hat gesagt:
Es interessiert aber nicht ob " Wäre das in D und hätte das Kind einen dt. Pass (oder frz), würde es...."
denn es gilt nicht das deutsche Familienrecht oder das französische.

und wenn man von Anfang an mitgelesen hat, weiss man was das Problem ist und was gefragt wurde.

Die Unterschiede sind marginal - in allen Fällen gilt die Haager Erklärung soweit ich das weiss.
 
        #104  

Member

Member hat gesagt:
Vielleicht solltest du dir mal die Mühe machen den Thread von Anfang an zu lesen.
Von gezwungen habe ich nichts geschrieben. Ist auch unerheblich ob er sie gezwungen hat oder falsche Versprechen gemacht hat. Er wollte sich seiner Familie wohl auf billige Art und Weise entledigen.
Falls du mit nicht Sachgerecht die Berechnung des Kindesunterhalt im Ausland meinst, ich bin selbst betroffen....


Es ist sinnlos mit Dir zu diskutieren. Du liest nich ansatzweise was ich schreibe sondern das, was Du rauslesen willst. ich bin mitnichten negativ eingestellt. Ich habe schlicht etwas gefragt anstatt zu unterstellen. Aus meiner Frage aber Deine vermutungen rauszulesen ist nicht sachgerecht.

Ich bin raus. Der Threatsteller ist übrigens ein angenehmer höflicher Mensch, dem ich alles Gute wünsche.
 
        #105  

Member

Member hat gesagt:
Es ist sinnlos mit Dir zu diskutieren. Du liest nich ansatzweise was ich schreibe sondern das, was Du rauslesen willst. ich bin mitnichten negativ eingestellt. Ich habe schlicht etwas gefragt anstatt zu unterstellen. Aus meiner Frage aber Deine vermutungen rauszulesen ist nicht sachgerecht.

Ich bin raus. Der Threatsteller ist übrigens ein angenehmer höflicher Mensch, dem ich alles Gute wünsche.

Danke für die Blumen....
Ansonsten gilt hier: "es klingt wie eine Sage, auch Männer haben ihre Tage...."
 
        #108  

Member

Member hat gesagt:
Wer wir sind

kann er vielleicht helfen?

Schweizer Anwalt mit Thailizenz in Pattaya......

Nach Anfrage bei diesem Anwalt lautet die Antwort "wir sind nicht auf indonesisches Recht spezialisiert".

Nach meiner nächsten mail, dass sich doch im vorliegendem Fall um schweizer Recht handeln müsse kam keine Antwort.
 
        #109  

Member

Die schweizer Botschaft in jkt wurde angeschrieben und hat sinngemäss geantwortet, dass sie in Fragen von Scheidung oder Kindsunterhalt weder zuständig sei noch unterstützen könne. Das sei alleine Privatsache.

Die Frage nach einem Visum, um vor Ort in der Schweiz die nötigen juristischen Schritte einzuleiten wurde abgelehnt. Ein Anwalt könne auch von Indonesien aus beauftragt werden.
 
        #110  

Member

Member hat gesagt:
dass sie in Fragen von Scheidung oder Kindsunterhalt weder zuständig sei noch unterstützen könne. Das sei alleine Privatsache.
Kontakt zum Ehemann/Kindesvater stellen die auch nicht her? Das fällt in deren Zuständigkeitsbereich.
 
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