Das ist nicht 100% richtig,
Beim Ausländeramt beantragst du die Verpflichtungserklährung,
Dazu benötigst du in BW einen Wohnraum und Verdienstnachweis, wobei mei mir die letzten 3 Gehaltszettel genügt haben.
Mit der abgegebenen Verpflichtungserklährung haftest du mit "Haus und Hof" für alle für den Staat anfallenden Folgekosten.
d.H. meint Tilak nach den 3 Monaten nicht mehr nach Thailand zurückzukehren zu müssen .... Prost Mahlzeit.
Mein Link zum Onlineformular der Botschaft funzt nicht mehr, das Antragsformular hat sich geändert.
Als kleiner Tipp:
Google mal nach: Kiesow Übersetzung
die haben ihr Büro 100m neben der Botschaft, und haben mir dann beim Ehevisum auch geholfen.
Die oben genannte Freischaffende hat zwischenzeitlich trotz Argentur zum 4. mal kein Visum bekommen.