Member
Dann hast Du es noch nicht begriffen?Member hat gesagt:Wer sagt das? Da es in diesem Threat explizit um Auswandern geht, bezahlt hier kein "ausgewanderter" Rentner, der in D voll steuerpflichtig wäre, Steuern auf seine Rente. Wäre nur theoretisch möglich wegen Doppelbesteuerungsabkommen.
Ist aber alles hier schon gefühlte 100 Mal durchgekaut worden.
Natürlich zahlst Du Steuer von Deiner Rente! Von der Rente die Dir nach LOS überwiesen wird ... natürlich Steuer abgezogen.
"Da Deutschland, Österreich und die Schweiz ein Doppelsteuerabkommen mit Thailand abgeschlossen haben, dürfen Renten und Pensionen nur einmal besteuert werden. Die meisten Renten sind beschränkt steuerpflichtig, dies ist vor der Änderung des Wohnortes mit der zuständigen Stelle abzuklären. Rentner im Ausland sind nun aber nur beschränkt steuerpflichtig, deshalb kommen sie nicht in den Genuss des Grundfreibetrages. Eine unverständliche Regelung. Demnach wird selbst fuer die kleinste Rente im Ausland Steuer fällig, die in Deutschland steuerfrei wäre."