Thailändisch lernen

Allgemeine Frage Heiraten in Deutschland

        #111  

Member

Member hat gesagt:
Danke erstmal, wie läuft denn überhaupt der erste Besuch auf der Ausländerbehörde ab?
Würde mich schon brennend interessieren, da meine Frau gehörlos ist, hat sie auch kein A1. Werde ihr versuchen selbst etwas deutsch beizubringen, zumindest das sie etwas schriftlich kann.
Hallo
also der erste Besuch ist nicht so Tragisch bekommt sie Aufendhaltstitel 3 Jahre! Da sie gGehörlos ist wird es etwas einfacher soweit ich weis den da gibt es Ausnahmen !Da wird sie den ganzen A1 Und dann A2 und B1 denke ich nicht brauchen! Kannst aber genau Nachlesen auf der Seite vom Ausländeramt usw...
Daueraufendhaltsgenemigung bekommt man dan Früherstens nach 3 Jahren!
 
        #112  

Member

Weiß zufällig jemand, ob wir für das Jahr 2021 noch die Steuervorteile aufgrund der Heirat geltend machen können in Deutschland?
Der Gedanke kam mir gerade, wir wollten eigentlich erst im Januar zurück fliegen, aber wenn sich das jetzt noch lohnen würde, aufgrund der Steuerrückzahlung, würden wir eventuell dieses Jahr noch zurück fliegen. Kennt da jemand die genauen Regeln?
 
        #113  

Member

Moin moin, erstmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Wenn ihr Deine Frau noch in diesem Jahr in Deutschland anmeldet, könnte es sein. Bin mir nicht sicher, ob die Ehe hier erst anerkannt werden muss. Meine Frau hat im ersten Jahr noch in Spanien gelebt und da konnten wir uns gemeinsam veranlagen lassen, nachdem wir aus Spanien die erforderlichen EU Formulare beigebracht haben. Hatte sich gelohnt, gilt aber nur für EU Staaten.

Dieses Jahr noch anmelden könnte schwierig werden. Vielleicht gibt es Ausnahmen wegen Corona, so dass ein Nachweis darüber reicht, dass man sich anmelden wollte. Musst Du mal abklären!

Frohes Fest,
Gruß Joker
 
        #114  

Member

Member hat gesagt:
Hallo
also der erste Besuch ist nicht so Tragisch bekommt sie Aufendhaltstitel 3 Jahre! Da sie gGehörlos ist wird es etwas einfacher soweit ich weis den da gibt es Ausnahmen !Da wird sie den ganzen A1 Und dann A2 und B1 denke ich nicht brauchen! Kannst aber genau Nachlesen auf der Seite vom Ausländeramt usw...
Daueraufendhaltsgenemigung bekommt man dan Früherstens nach 3 Jahren!
Hallo,
da habt ihr aber Glück gehabt. Meine Frau hat dieses Jahr nur einen Aufenthaltstitel mit einjähriger Gültigkeit bekommen.
 
        #115  

Member

Member hat gesagt:
Hallo,
da habt ihr aber Glück gehabt. Meine Frau hat dieses Jahr nur einen Aufenthaltstitel mit einjähriger Gültigkeit bekommen.
Hallo das war kein Glück. Das mit den 3 Jahren ist gesetzlich . Zuerst wollten die mir auch nur ein Jahr geben aber nachdem ich ihnen das erklärt habe das sich das Gesetzt da geändert hat und jetzt gleich 3 Jahre gibt haben sie das auch gemacht :) Die kennen sich oft selber nicht aus im Ausländeramt wen was neues kommt!
Dann geben se einfach nur 1 Jahr wie früher ! Aber da der B1 Kurs und Leben in Deutschland eh schon fast länger dauert als das Jahr macht das ja auch Sinn mit 3 Jahren!
Mfg Gerry1
 
        #116  

Member

Member hat gesagt:
Weiß zufällig jemand, ob wir für das Jahr 2021 noch die Steuervorteile aufgrund der Heirat geltend machen können in Deutschland?
Der Gedanke kam mir gerade, wir wollten eigentlich erst im Januar zurück fliegen, aber wenn sich das jetzt noch lohnen würde, aufgrund der Steuerrückzahlung, würden wir eventuell dieses Jahr noch zurück fliegen. Kennt da jemand die genauen Regeln?
Zufällig weiß ich das. Ich habe jetzt nicht den gesamten Thread verfolgt, wann ihr geheiratet habt und wie lange sie schon in Deutschland lebt. Wenn sie in diesem Jahr weniger als 6 Monate
in D gelebt hat, kannst du keine Steuervorteile geltend machen. Ich habe damals auch am 27.12. geheiratet und die Steuervorteile galten erst im nächsten Jahr.
 
        #117  

Member

Member hat gesagt:
Hallo das war kein Glück. Das mit den 3 Jahren ist gesetzlich . Zuerst wollten die mir auch nur ein Jahr geben aber nachdem ich ihnen das erklärt habe das sich das Gesetzt da geändert hat und jetzt gleich 3 Jahre gibt haben sie das auch gemacht :) Die kennen sich oft selber nicht aus im Ausländeramt wen was neues kommt!
Dann geben se einfach nur 1 Jahr wie früher ! Aber da der B1 Kurs und Leben in Deutschland eh schon fast länger dauert als das Jahr macht das ja auch Sinn mit 3 Jahren!
Mfg Gerry1
Hallo, hast du vielleicht eine Quelle wo das steht, damit ich das beim nächsten mal beim Ausländeramt vorzeigen kann?
 
        #119  

Member

Member hat gesagt:
Hallo, hast du vielleicht eine Quelle wo das steht, damit ich das beim nächsten mal beim Ausländeramt vorzeigen kann?
Nein ne Richtige Quelle hab ich da nicht ! Meine Quelle war meine Nichte die im Ausländeramt Arbeitet aber in einer anderen Stadt!
Habe diese Mail vom Ausländeramt dann bekommen

Sehr geehrter Herr .........
ich darf Ihnen im Auftrag von Herrn Landrat ........ Folgendes mitteilen:

Die Rechtslage als solche stellt sich bei den Eheleuten völlig unkompliziert dar. Aufgrund der Eheschließung bzw. des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen besteht für Frau.......... ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG. Diese Aufenthaltserlaubnis ist nach VwV zu § 28, Nr. 28.1.6. in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren zu befristen.

Hab die Gesetze aber nicht nachgelesen da ich es ja bekommen habe nach der Zusage!
Hoffe konnte dir damit etwas helfen.

Mfg Gerry1
 
        #120  

Member

Member hat gesagt:
Zufällig weiß ich das. Ich habe jetzt nicht den gesamten Thread verfolgt, wann ihr geheiratet habt und wie lange sie schon in Deutschland lebt. Wenn sie in diesem Jahr weniger als 6 Monate
in D gelebt hat, kannst du keine Steuervorteile geltend machen. Ich habe damals auch am 27.12. geheiratet und die Steuervorteile galten erst im nächsten Jahr.
Wir haben dieses Jahr Anfang Oktober geheiratet und gemeldet hier ist sie auch ab Oktober. Das habe ich dem Finanzamt auch so kommuniziert und rückwirkend ab Oktober die Steuerklasse 3 bekommen.

Die anderen Monate gibt es dann vermutlich mit dem Lohnsteuer Jahresausgleich zurück.
 
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