DACH --> TH Immigration, Einreise in Thailand

@Mikebandit45
Ich würde trotzdem bei einer Immigration anfragen, ob ein Re-Entry Permit mit Deinem Visum funktioniert.
Zur Immi werde ich gehen , jedoch dieses No o will ich alle 90 t im Land bleiben, bringt nix wenn ich vorab ausreise , da erst am 20.04.27 Heimflug ist.

Google mich blöde wegen zweitem No O bei Einreise am 20.02.27 , aber soweit ich jetzt bin geht da gar nix !
Lösung : Einreise mit No O nach 90 T nach Malaysia , zurück am 20.02.27 mit 30 t + 30 t Verlängerung zum Heimflug und das Prozedere bis ich das Eos mache oder No O / A
 
Ich habe es immer noch nicht ganz verstanden. Du machst jetzt ein Non-O - Check! Du willst (noch) keine 800.000 THB auf ein Konto legen - Check! Du hast zwischen Einreise und Ausreise nach Malaysia ca. 2 Monate - Check! Du willst nach der Rückkehr aus Malaysia noch einmal rund 2 Monate im Land bleiben - Check!

Ich würde daher eine Rentenbestätigung mit monatlichem Einkommen von > 65.000 THB (falls vorhanden...) mitnehmen, mir bei der Botschaft oder einem Konsulat bestätigen lassen und damit bei der Immi eine EOS ausstellen lassen (zum Thema eines Langzeit-Mietvertrags kann ich nichts sagen...). Bei der Ausreise nach Malaysia dann ein Re-Entry-Permit erwerben und mit der (durch das Re-Entry weiterhin gültigen) EOS nach der Rückkehr aus Malaysia erneut einreisen.
 
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.....
Da das Visum jetzt ungültig wird, kannst Du nur in Deinem Heimatland ein neues beantragen.

......
Wie wollen sie denn das kontrollieren ob man ein Visum von D oder von sonstwo aus beantragt? Einzig von Thailand aus sollte man es besser nicht tun.
Und die offizielle Begründung hierfür, dass man für ein persönliches Interview eingeladen werden könnte, greift wohl auch in den allerseltensten Fällen.
 
Wie wollen sie denn das kontrollieren ob man ein Visum von D oder von sonstwo aus beantragt? Einzig von Thailand aus sollte man es besser nicht tun.
Und die offizielle Begründung hierfür, dass man für ein persönliches Interview eingeladen werden könnte, greift wohl auch in den allerseltensten Fällen.
Ich mußte bei Beantragung des No O die Flugbestätigung hochladen , also funktioniert das nochmalige ansuchen eines No O ab Januar 27 egal in welchem Land nicht .

Um das zu umgehen , müßte man mit Onewardtickets arbeiten , an das hatte ich jedoch auch nicht gedacht , nächste mal !
 
Ich habe es immer noch nicht ganz verstanden. Du machst jetzt ein Non-O - Check! JA
Du willst (noch) keine 800.000 THB auf ein Konto legen - Check! JA
Du hast zwischen Einreise und Ausreise nach Malaysia ca. 2 Monate - Check! JA
Du willst nach der Rückkehr aus Malaysia noch einmal rund 2 Monate im Land bleiben - Check! JA,

Ich reise ca am 02.02.27 aus Thailand nach Malaysia und ca am 20.02.27 wieder nach Thailand ein ohne Visum 30 T + 30 Tage Verlängerung

Ich würde daher eine Rentenbestätigung mit monatlichem Einkommen von > 65.000 THB (falls vorhanden...) mitnehmen, mir bei der Botschaft oder einem Konsulat bestätigen lassen und damit bei der Immi eine EOS ausstellen lassen (zum Thema eines Langzeit-Mietvertrags kann ich nichts sagen...). Bei der Ausreise nach Malaysia dann ein Re-Entry-Permit erwerben und mit der (durch das Re-Entry weiterhin gültigen) EOS nach der Rückkehr aus Malaysia erneut einreisen. JA , grundsätzlich die beste Variante

ABER : wenn die EOS nur 1 Jahr gilt , dann wird es knapp mit dem wieder im Nov. 27 in Thailand einzureisen ( da würde es darauf ankommen wann ich das EOS bekomme ( d.h. ab wann es gültig wäre ) da kenne ich mich nicht aus und das Netz gib nichts her dbzgl . und dann sollte es sich soweit ausgehen, das ich Januar bis April 28 nicht wieder ausreisen muß !
Kompliziert meine Berechnungen
 
Ich mußte bei Beantragung des No O die Flugbestätigung hochladen , also funktioniert das nochmalige ansuchen eines No O ab Januar 27 egal in welchem Land nicht .

Um das zu umgehen , müßte man mit Onewardtickets arbeiten , an das hatte ich jedoch auch nicht gedacht , nächste mal !
Du schreibst es ja selbst, ein passendes Flugticket vorzulegen ist das kleinste Problem. Wobei doch überhaupt keine Veranlassung besteht, ein Flugticket aus D vorzulegen. Thailand muss ja nicht das erste Aufenthaltsland auf der Reise sein.
 
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Du schreibst es ja selbst, ein passendes Flugticket vorzulegen ist das kleinste Problem. Wobei doch überhaupt keine Veranlassung besteht, ein Flugticket aus D vorzulegen. Thailand muss ja nicht das erste Aufenthaltsland auf der Reise sein.
Österreich
Mußte ich beim ansuchen des No O hochladen , wurde verlangt auf der Seite

Onewardticket wäre eine Option , aber noch nie getestet
da habe ich Null Erfahrung
 
Österreich
Mußte ich beim ansuchen des No O hochladen , wurde verlangt auf der Seite

Onewardticket wäre eine Option , aber noch nie getestet
da habe ich Null Erfahrung
Du musstest natürlich ein Einreiseticket für Thailand vorlegen. Aber das kann irgendwo starten und muss nicht aus Österreich sein.
 
Du musstest natürlich ein Einreiseticket für Thailand vorlegen. Aber das kann irgendwo starten und muss nicht aus Österreich sein.
Ich werde mir das nächstes Jahr genauer reindrücken , jedenfalls derweil nur mal ein Konto eröffnen mit kl. Einzahlung und den Bike FS umschreiben.
Danke zusammen
 
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