Member
Hat es gewittert als ihr geflogen seid?Member hat gesagt:wenn aufgrund blitz technischer defekt,
dann schon , aber das wird ja nicht gesagt.
zur Not Flightrights antriggern.
Die können schon auf deren web Seite sagen ob und wieviel es gibt.
Hat es gewittert als ihr geflogen seid?Member hat gesagt:wenn aufgrund blitz technischer defekt,
dann schon , aber das wird ja nicht gesagt.
Member hat gesagt:@Fresssack und ich sind am Dienstag von BKK nach MUC über IST geflogen.
Flieger war recht pünktlich, und dann ging es los, nach 70 Minuten durchsage vom Captain.
Wir müssen aufgrund eines defektes wieder nach BKK zurück.
Dann aussteigen, Gott sei danke Elite Plus , mit BC in lounge und dann warten wie es weiter geht. Dann Gepäck abholen, ins Hotel,
checken wann die nächsten Optionen sind.
Im Hotel Essen und trinken auf die Airline.
Bei uns ging es dann um 23 Uhr weiter.
Hat dann auch alles gut geklappt.
Ja Kommunikation war noch ausbaufähig, aber einen ganzen Flieger umbuchen auch nicht gerade easy.
Jetzt mal sehen was zu dem Thema storno machen
Habe das mal eingereicht, aber da BKK nicht EU , könnte es schwer werden was zu bekommen .
Wobei in den Rules bei TK steht es so drin.
Mal sehen
Dann gib mal da ein, Grund höhere Gewalt.Member hat gesagt:Hat es gewittert als ihr geflogen seid?
zur Not Flightrights antriggern.
Die können schon auf deren web Seite sagen ob und wieviel es gibt.
Nein, es stimmt schon: für den Rückflug gilt die EU-Fluggastrechteverordnung tatsächlich nicht.Member hat gesagt:Was stimmt denn nun?
Wenn ich in Deutschland einen Flug mit der TK buche, zum Beispiel FRA - IST - BKK und zurück, dann auf dem Rückflug gibt es ein Problem und ich komme mehr als 10 Stunden später an.
Der Vertrag mit TK wurde in Deutschland geschlossen. Für den hin und den Rückflug. Das heisst es muss doch auch das deutsche Fluggastrecht gelten. Demnach müsste mir doch auch die 600€ Entschädigung zu stehen.
Danke, kenn ich habe ich gemacht.Member hat gesagt:https://yh.shgm.gov.tr/ @Piercingbaer das ist die Seite der türkischen Fluggastrechte, bzw die Seite, über die man das offiziell anschiebt, wenn TK es nicht freiwillig zahlen will.
NEIN. Hat mit Buchungsort nichts zu tun.Member hat gesagt:@Piercingbaer Du hast in Deutschland gebucht. Für den Hin und Rückflug. Demnach gilt doch auch hier deutsches Fluggastrecht. Oder?
Der nächste Flug Richtung MUC ist um glaub 16 Uhr auf den ich natürlich jetzt schon umbuchen könnte -denke aber wenn ich es so mit kurzer Umsteigezeit lasse dann buchen die mich entweder auf den um oder verfrachten mich in ein Hotel auf deren Kosten, wen es nicht klappt.Member hat gesagt:Normalerweise kümmern die sich bevorzugt um dich, wenn du nur so wenig Zeit hast zwischen den beiden Flügen.
Sprich die holen dich schon vom Flieger ab und bringen dich über ne Abkürzung zum neuen Flug.
Aber ist trotzdem bisschen risky.
Ist aufm Rückflug-von daher weniger dramatischMember hat gesagt:Was nützt das alles, wenn dein Gepäck in IST bleibt. Das Umladen in nur 30min schaffen die wenigsten Flughäfen.
Star Alliance Airline zählt nicht?Member hat gesagt:Turkish Airlines ist ist nicht in der EU.