Member
Kenia ist aber nicht Tansania.Member hat gesagt:Ist in der Tat auch für Tansania, und das auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes, so definiert.
Ab 18 ist es legal.
Kenia ist aber nicht Tansania.Member hat gesagt:Ist in der Tat auch für Tansania, und das auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes, so definiert.
Member hat gesagt:Ist in der Tat auch für Tansania, und das auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes, so definiert.
Ist quasi das was ich sagteMember hat gesagt:Die internationalen Regeln besagen nur, dass die örtlichen Behörden dazu verpflichtet sind, die Botschaft über die Verhaftung in Kenntnis zu setzten, wenn Du dies verlangst.
Member hat gesagt:Im Nachhinein werden wir alle schlauer. Aber ehrlich: wusstest du es?
Na ja, ob man damit "drohen" kann, den Botschafter anzurufen oder ob man seine Häscher bitten muss, dies zu tun, ist ein kleiner aber feiner Unterschied.Member hat gesagt:Ist quasi das was ich sagte
Nur anders formuliert
Zumal dir die Botschaft da kaum raus hilft, bei so einem Vorwurf. Unterstützung gibt’s vielleicht vor Gericht und soweit will es keiner kommen lassen.Member hat gesagt:Na ja, ob man damit "drohen" kann, den Botschafter anzurufen oder ob man seine Häscher bitten muss, dies zu tun, ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Leider nicht , hab so in Erinnerung , sobald ein Kenianer-in zur Schule geht besteht wieder Welpenschutz , alsoMember hat gesagt:Kenia ist aber nicht Tansania.
Ab 18 ist es legal.