Flugsegmente auslassen

Aber DER PASSAGIER hat doch check-inn gemacht, hat ne Boarding wo STB draufsteht, ist durch die security und wartet am Gate das du den Flug verpasst oder nicht antritts. Die dame nimmt dann deine boarding zerreißt ihn kriegst nen neuen mit sitzplatz oder schreibt mit nem kulli deine sitzplatz nummer auf
Dann sind wir jetzt zusammen
 
Finde leider den Thread nicht mehr wo letzte Woche genau dies das Thema war....


Ging hier los .....Seite 39

https://thailand-asienforum.com/thr...vorsicht-nur-c-und-f.6277/page-39#post-889825


Dein link zum Urteil und der Aufgabe von Lufthansa bestätigt meine Auffassung . Die Airline hat in einem freien Europa einfach keine Handhabe gegen Passagiere die sich nicht an den von der Airline gewünschten Zielflughafen halten .

Alleine die Klage auf 2100€ ist ein Witz eines ehemaligen Monopolisten . Trotzdem ist Lufthansa in Berufung gegangen . Ende offen aber zumindest mit einer Tendenz .


Hier ist der Wortlaut der Kanzlei nachzulesen .

AG Berlin-Mitte: Lufthansa darf nicht nachberechnen
 
Der wichtige Passus zum Thema sollte aber dieser sein:

“Nur Amtsgerichts-Urteil

Vor dem Landgericht ist kein Urteil gefallen, da Lufthansa die Berufung zurückgenommen hat. Damit handelt es sich nur um das Urteil eines Amtsgerichts und hat keine Signalwirkung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, das Lufthansa erneut gegen einen Passagier klagt.“
 
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Das habe ich auch klar geschrieben das dieses Urteil nicht das Ende der Fahnenstange ist . Lesen !
Ich denke auch nicht, wenn man liest, an welcher Klippe die LH gescheitert ist:

Die damals zum Einsatz kommenden allgemeinen Beförderungsbedingungen erlauben in vergleichbaren Konstellationen keine Nachberechnung, falls der Passagier das letzte Segment oder mehrere Segmente am Ende eines Tickets verfallen lässt. Sogenannte „Schwanzflüge“ für günstigere Tickets sollten damit kein Problem mehr darstellen

Weiss jemand, ob die LH daraufhin ihre AGB verändert hat?
 
Es wäre schön, wenn es endlich mal ein Urteil mit Bindungswirkung gäbe. Ansonsten besteht immer ein relativ großes Restrisiko. Ich denke LH wird versuchen Ihre Meinung durchzusetzen und weiterzuklagen bis ein AG ihre Rechtsauffassung trägt. Dann kann der Beklagte in Berufung gehen und trägt ein hohes finanzielles Risiko.
 
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