Krise Iran - USA, wie wirkt es sich auf die Airlines am Golf aus?

Das ist die Meinung einer KI zur Option "Hinflug erst mal antreten und erst dann auf die Stornierung des Rueckflugs reagieen":


Wenn ich das richtig verstehe, koenntest du so fuer den 8 Tage spaeteren Rueckflug 600 Euro Entschaedigung bekommen, die du fuer die Zusatzkosten nutzen kannst.
Das wäre dann natürlich gut und iO, jedoch darf ich diese Option derzeit nicht annehmen. DANKE
 
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Die KI hatte auch ein Anschreiben vorgeschlagen, mit dem du auf die Stornierung reagieren kannst, am besten kurz vor dem Hinflug:

Betreff: Rückflugstornierung – zeitnahe Ersatzbeförderung erforderlich


Sehr geehrte Damen und Herren,


mein Rückflug von Saudi-Arabien nach Deutschland wurde storniert. Ich werde meinen Hinflug nach Thailand wie gebucht antreten.


Ich fordere gemäß EU-Verordnung 261/2004 eine zeitnahe und zumutbare Ersatzbeförderung nach Deutschland. Ein Ersatzflug mit 8 Tagen Verzögerung ist für mich nicht akzeptabel.


Sollte keine passende Alternative angeboten werden, behalte ich mir vor, Entschädigung nach Art. 5 und 7 der EU-Verordnung 261/2004 geltend zu machen.


Bitte bestätigen Sie Ihre geplante Lösung schriftlich bis spätestens [Frist einsetzen, z. B. 5 Werktage].


Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
[Buchungsnummer / Ticketnummer]
 
Wenn ich das richtig verstehe, koenntest du so fuer den 8 Tage spaeteren Rueckflug 600 Euro Entschaedigung bekommen, die du fuer die Zusatzkosten nutzen kannst.
Wenn die 600 Euro hier schlagend werden sollten, dann eigentlich ebenso, dass die Fluglinie für Verpflegung und Hotel in diesem Zeitraum aufkommen muss! Die finanzielle Entschädigung gibt es ja "on Top".
 
Die KI hatte auch ein Anschreiben vorgeschlagen, mit dem du auf die Stornierung reagieren kannst, am besten kurz vor dem Hinflug:

Da Saudia keine in der EU ansässige Fluggesellschaft ist und der betreffende Flug ausserhalb der EU startete gibt es keine Kompensation nach der berühmten EU Regelung. Sie ist weder verpflichtet, die € 600,- zu bezahlen, noch für Kost und Logis während der Verspätungszeit aufzukommen.
 
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Da Saudia keine in der EU ansässige Fluggesellschaft ist und der betreffende Flug ausserhalb der EU startete gibt es keine Kompensation nach der berühmten EU Regelung. Sie ist weder verpflichtet, die € 600,- zu bezahlen, noch für Kost und Logis während der Verspätungszeit aufzukommen.
Bist du dir da sicher? Das Roundtrip-Ticket startet und ended in der EU. Es gibt insgesamt 4 Flugsegmente. Das erste startet in der EU, das zweite startet und ended ausserhalb der EU, gehoert aber noch zum Hinflug, der in der EU startete. Gilt die beruehmte EU-Regelung nur fuer das 1. Segment, fuer den gesamten Hinflug (1.+2. Segment), oder alle Segmente, weil auf einem Ticket? Wie saehe es aus, wenn das Ticket von BKK in die EU mit Zwischenstop ginge und wieder zurueck. Fuer welche Segmente gaelte da die EU Regelung?
 
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