Die geplante Reform der Fluggastrechte, die eine Verschärfung der Entschädigungsvoraussetzungen vorsah, wird
vorerst nicht umgesetzt. Die aktuelle 3-Stunden-Regel, die den Anspruch auf Entschädigung von 250 bis 600 Euro bei Flugverspätungen und -ausfällen regelt, bleibt bestehen.
- Keine Mehrheit:
Es gibt in der EU keine Mehrheit für eine Verschärfung der Entschädigungsvoraussetzungen, wie sie in der geplanten Reform vorgesehen war.
- Weiterer Dialog:
Die Verhandlungen über die Fluggastrechte werden weitergeführt, möglicherweise werden die Vorschläge in Zukunft nochmals angepasst.