Nachrichten aus Thailand

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Leider kann Thaizeit.de noch nicht mal richtig abschreiben..... ein Blick auf die Seite der Botschaft in Berlin zeigt ganz klar das kein Nachweis der Arbeitsstelle erforderlich ist.

na ja, schon nur die Überschrift oder Headline, wie man will
6-Monats-Visum ist da!.......60 Tage & dies 3 x "möglich" also nix mit Monaten...
P.S in der CH muss man sehr wohl eine Arbeitsbestätigung vorlegen......aber wie weit Theorie + Praxis auseinander klaffen,
durfte ich schon oft erleben; mal Positiv, mal Negativ.....hoffe dieses Jahr wird's wieder Postiv sein.:D
 
@joleg Arbeitsbestätigung müssen Ausländer vorlegen. Wie beim herkömmlichen Touristenvisum auch. So wie ich das sehe..
 
@joleg Arbeitsbestätigung müssen Ausländer vorlegen. Wie beim herkömmlichen Touristenvisum auch. So wie ich das sehe..
ich kenne die Situation in DE nicht; ich habe ja auch ausdrücklich CH genannt. Und hier in "meinem" Land bin ich kein Ausländer,
"darf" aber trotzdem eine Arbeitsbestätigung vorlegen! - war beim herkömmlichen Touristenvisum NICHT der Fall.

P.S. - z.B. in DE müsst ihr ( bitte korrigieren wenn`s nicht stimmt) persönlich auf dem Konsulat erscheinen.
In CH geht es auch auf mit der guten alten Post.
 
ich kenne die Situation in DE nicht; ich habe ja auch ausdrücklich CH genannt. Und hier in "meinem" Land bin ich kein Ausländer,
"darf" aber trotzdem eine Arbeitsbestätigung vorlegen! - war beim herkömmlichen Touristenvisum NICHT der Fall.

P.S. - z.B. in DE müsst ihr ( bitte korrigieren wenn`s nicht stimmt) persönlich auf dem Konsulat erscheinen.
In CH geht es auch auf mit der guten alten Post.


siehe dazu den Link aus meinem Post #2126

Keine Arbeitsbestätigung erforderlich, Abwicklung problemlos per Post, und ein wenig günstiger ist es mit 150 Euro auch im Vergleich zur Schweiz
 
Ich bin Schweizer. Und habe das Touristenvisum auch schon mal beantragt. In letzter Zeit allerdings immer ein Non immigrant Visa O.
 
Das habe ich auch gesehen. Aber auf dem Merkblatt für ein TR visa steht auch dass eine Arbeitsbestätigung verlangt wird. Allerdings auch der Vermerk, dass das nur für Ausländer gilt. Du erklärst keinen Sch..Aber ich glaube kaum das man eine Arbeitsbewilligung braucht, nur weil das gleiche Visum einfach ein wenig länger gültig ist. Da fehlt einfach der Verweis, dass die nur von Ausländern benötigt wird.
 
Heute geschrieben!!

......aber wie weit Theorie + Praxis auseinander klaffen,
durfte ich schon oft erleben; mal Positiv, mal Negativ.....hoffe dieses Jahr wird's wieder Postiv sein.:D


Aber auf dem Merkblatt für ein TR visa steht auch dass eine Arbeitsbestätigung verlangt wird.Allerdings auch der Vermerk, dass das nur für Ausländer gilt.

auf einem anderen Konsulat in der CH wird dies NICHT verlangt. - nur Aufenthaltsbewilligung.

...und jede Wette, wenn du anrufst bekommst noch eine dritte Antwort.
 
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