Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken

@Buddy , Zweitreise , Groß seit ihr denn alles Beamte, so dass ihr immer mit Geld zu geschüttet werdet. Auf Kosten der Rentner.
Ich bin natürlich kein Beamter. Habe aber im Rahmen meines (kurzen) Arbeitslebens nur 4 Jahre in Deutschland gearbeitet und beziehe daraus keine nennenswerte Rente.

Ich finanziere das deutsche Beamtentum dadurch, dass ich mich entschieden habe, einen Wohnsitz in Deutschland aufrecht zu erhalten. D.h. Ich zahle hier nur Steuern, profitiere aber (außer der späteren Mini-Rente) von keinerlei Sozialleistungen.

Ich habe auch nichts gegen Beamte, die sind wichtig. Es gibt nur zu viele davon. Insgesamt 5,4 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Beamte und Angestellte zusammen), die Hälfte davon würde ausreichen.
 
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Ich habe auch nichts gegen Beamte. Sie nehmen was sie kriegen können . Das ist legitim und würde jeder so machen. Ich habe nur etwas gegen diesen Staat, der problemlos 66 Milliarden für 1,5 Millionen Pensionen bezahlt, aber 125 Milliarden für 19 Millionen Rentner sind zu viel. Da stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht.
 
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Ich habe auch nichts gegen Beamte. Sie nehmen was sie kriegen können . Das ist legitim und würde jeder so machen. Ich habe nur etwas gegen diesen Staat, der problemlos 66 Milliarden für 1,5 Millionen Pensionen bezahlt, aber 125 Milliarden für 19 Millionen Rentner sind zu viel. Da stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht.
Es sind die Wähler.... :-)
 
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Ich habe mich längst für Letzteres entschieden :-)
Das hast Du mir ja schonmal erzählt 😇 Das habe ich mir auch zu Herzen genommen 🙏🏼

Aber so ganz kann ich es nicht lassen, mir um zukünftige Rentner Sorgen zu machen, die halt nicht alle so versiert oder in der Lage sind, selber vorzusorgen.

Da stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht.
Da stimmen noch ganz andere Verhältnismäßigkeiten nicht. Dass genug Einnahmen da sind, habe ich bereits erwähnt.
 
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Ich habe nur etwas gegen diesen Staat, der problemlos 66 Milliarden für 1,5 Millionen Pensionen bezahlt, aber 125 Milliarden für 19 Millionen Rentner sind zu viel. Da stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht.

Verstehe nicht, was du meinst. Der Staat sollte ja im Idealfall für DRV-Rentner gar nichts zahlen. Die Bezuschussung aus Steuermitteln gibt es ja nur, weil die DRV so viele versicherungsfremde Leistungen zu tragen hat.
 
Ich bin natürlich kein Beamter. Habe aber im Rahmen meines (kurzen) Arbeitslebens nur 4 Jahre in Deutschland gearbeitet und beziehe daraus keine nennenswerte Rente.

Ich finanziere das deutsche Beamtentum dadurch, dass ich mich entschieden habe, einen Wohnsitz in Deutschland aufrecht zu erhalten. D.h. Ich zahle hier nur Steuern, profitiere aber (außer der späteren Mini-Rente) von keinerlei Sozialleistungen.

Ich habe auch nichts gegen Beamte, die sind wichtig. Es gibt nur zu viele davon. Insgesamt 5,4 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Beamte und Angestellte zusammen), die Hälfte davon würde ausreichen.
Ich habe auch noch einen Wohnsitz in Deutschland,aber zahle eben Steuern nur in Thailand,da ich ja hier lebe,also über die 180 Tage komme.
 
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Ich habe auch noch einen Wohnsitz in Deutschland,aber zahle eben Steuern nur in Thailand,da ich ja hier lebe,also über die 180 Tage komme.
Nanu? Ich dachte, wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und versteuert damit alle Einnahmen - mit Ausnahme der gesetzlichen Rente gemäß DBA - in Deutschland, auch wenn der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland ist. Hat sich da etwas geändert?
 
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Nanu? Ich dachte, wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und versteuert damit alle Einnahmen - mit Ausnahme der gesetzlichen Rente gemäß DBA - in Deutschland, auch wenn der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland ist. Hat sich da etwas geändert?
Da zählt eben nicht der Wohnsitz,sondern wie schon immer,der Aufenthalt im Land!

Solange Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 183 Tage im Jahr) in Deutschland hast, musst Du Dein weltweites Einkommen in Deutschland versteuern.

Da ich aber ganzjährig in Thailand lebe, greift eben die Steuerpflicht in Thailand!

Die 180-Tage-Regel besagt, dass wer sich in einem Kalenderjahr mindestens 180 Tage in Thailand aufhält, steuerlich ansässig wird.

Dadurch erhält Thailand das Besteuerungsrecht!
 
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Verstehe nicht, was du meinst. Der Staat sollte ja im Idealfall für DRV-Rentner gar nichts zahlen. Die Bezuschussung aus Steuermitteln gibt es ja nur, weil die DRV so viele versicherungsfremde Leistungen zu tragen hat.
Das ist die momentane Situation.
In Zukunft wird die Lücke aber so groß werden, dass es entweder innerhalb des Rentensystems Änderungen geben muss, oder der Bundeszuschuss muss erhöht werden.
Im zweiten Fall müsste man alle Posten im Bundeshaushalt auf Sparpotenzial hin überprüfen. Dazu gehören dann theoretisch auch die Beamten, so jedenfalls meine Interpretation.
 
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Ich wunder mich grad, das ein Beamter im Ruhestand behauptet er wäre auf Grund der >180 Tage Regel in D nicht mehr steuerpflichtig.
Pensionen unterliegen grundsätzlich ( zumindest beschränkt?!?) der Steuerpflicht in dem Land aus dem sie bezogen werden, auch nach einer kompletten Abmeldung aus der ehemaligen Heimat im Gegensatz zu Renten. Das eine bezahlt ( alimentiert) der Deutsche Staat, das andere die Rentenversicherung. Das in dem Fall Thailand jetzt Steuern bezieht/ beziehen kann welches von einem andereren Staat ( nicht einer Versicherung) bezogen wird, wäre ja völlig schräg.
So zumindest mein Wissensstand und die Infos aus dem Netz sowie KI treffen evbenfalls diese Aussage

Nachtrag:
Sollte es sich zusätzlich zur Pension um Rentenpunkte handeln weil die Obergrenze ( Pension) nicht erreicht wurde ist das für den Teil natürlich möglich, aber das ist ja wieder was anderes


Auszug Link
Versteuerung des Ruhegehaltes
Anders als bei Renten unterliegen Beamtenpensionen in der Regel der deutschen Steuer.


Anfrage KI
Deutsche Beamtenpensionen werden bei einem Wohnsitz im Ausland grundsätzlich weiterhin in Deutschland besteuert, da das Besteuerungsrecht für Bezüge aus dem öffentlichen Dienst (Kassenstaatsprinzip) fast ausnahmslos dem Staat zusteht, der die Pension zahlt. [1, 2]
In der Praxis bedeutet das:

1. Das Kassenstaatsprinzip
Das Land, aus dem die Pension stammt (in diesem Fall Deutschland), behält das Besteuerungsrecht. Bei einem Umzug ins Ausland sind Sie mit Ihren Versorgungsbezügen in der Regel in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. [1, 2, 3, 4]

2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Deutschland hat mit fast 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die regeln, wo Steuern zu zahlen sind. Bei Beamtenpensionen greift dabei fast immer das sogenannte Kassenstaatsprinzip (angelehnt an Artikel 19 des OECD-Musterabkommens). Das bedeutet: [1, 2, 3]

  • Das Besteuerungsrecht für die Pension verbleibt bei der deutschen Behörde, die sie auszahlt.
  • Das Wohnsitzland im Ausland muss die Pension entweder steuerfrei stellen oder rechnet die in Deutschland gezahlte Steuer auf die dortige Steuerschuld an. [1, 2]
 
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