Ich wunder mich grad, das ein Beamter im Ruhestand behauptet er wäre auf Grund der >180 Tage Regel in D nicht mehr steuerpflichtig.
Pensionen unterliegen grundsätzlich ( zumindest beschränkt?!?) der Steuerpflicht in dem Land aus dem sie bezogen werden, auch nach einer kompletten Abmeldung aus der ehemaligen Heimat im Gegensatz zu Renten. Das eine bezahlt ( alimentiert) der Deutsche Staat, das andere die Rentenversicherung. Das in dem Fall Thailand jetzt Steuern bezieht/ beziehen kann welches von einem andereren Staat ( nicht einer Versicherung) bezogen wird, wäre ja völlig schräg.
So zumindest mein Wissensstand und die Infos aus dem Netz sowie KI treffen evbenfalls diese Aussage
Nachtrag:
Sollte es sich zusätzlich zur Pension um Rentenpunkte handeln weil die Obergrenze ( Pension) nicht erreicht wurde ist das für den Teil natürlich möglich, aber das ist ja wieder was anderes
Auszug Link
Versteuerung des Ruhegehaltes
Anders als bei Renten unterliegen Beamtenpensionen in der Regel der deutschen Steuer.
Anfrage KI
Deutsche Beamtenpensionen werden bei einem Wohnsitz im Ausland grundsätzlich weiterhin in Deutschland besteuert, da das Besteuerungsrecht für Bezüge aus dem öffentlichen Dienst (Kassenstaatsprinzip) fast ausnahmslos dem Staat zusteht, der die Pension zahlt. [
1,
2]
In der Praxis bedeutet das:
1. Das Kassenstaatsprinzip
Das Land, aus dem die Pension stammt (in diesem Fall Deutschland), behält das Besteuerungsrecht. Bei einem Umzug ins Ausland sind Sie mit Ihren Versorgungsbezügen in der Regel in Deutschland
beschränkt steuerpflichtig. [
1,
2,
3,
4]
2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Deutschland hat mit fast 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die regeln, wo Steuern zu zahlen sind. Bei Beamtenpensionen greift dabei fast immer das sogenannte Kassenstaatsprinzip (angelehnt an Artikel 19 des OECD-Musterabkommens). Das bedeutet: [
1,
2,
3]
- Das Besteuerungsrecht für die Pension verbleibt bei der deutschen Behörde, die sie auszahlt.
- Das Wohnsitzland im Ausland muss die Pension entweder steuerfrei stellen oder rechnet die in Deutschland gezahlte Steuer auf die dortige Steuerschuld an. [1, 2]