Einreisebestimmungen für Deutsche, Österreicher und Schweizer in Thailand geändert:

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        #31  

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@ Dolores

Habe es vielleicht zuwenig klar ausgedrückt.
Das Gewicht vom Handgepäck war nur der Rucksack (18 Kilo)(7 sind erlaubt).
Im Koffer hatte ich 28 Kilo das hat sie bewilligt weil ich KEIN Handgepäck hatte.
(aber zerst wollte sie dass ich ein paar Kilo dort ins Handgepäck verlege, als ich sagte ich hätte keine Tasche und möchte nix im Flieger war es nach Nachfrage bei einem Vorgesetzten ok.)
Fotoausrüstung und Laptop nochmals rund 10 Kilo.
Dann heisst es 1 Handgepäck plus zusätzlich Laptop ist OK.

Was hätte mich das wohl gekostet? (Damals explizit 20 Kilo frei plus 7 Kilo Handgepäck erlaubt)

Gruss Herbi50 aus Phuket
 
        #32  

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Nachtrag:
Ja die Handgepäckkontrolle findet schon beim Zugang zum Gate statt.
(Oder eben auch nicht)
Das Risiko geh ich natürlich ein. Wurde noch nie kontrolliert.
Kann schon mal passieren dann muss ich wohl zahlen.
 
        #33  

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Member hat gesagt:
@ Dolores

Was hätte mich das wohl gekostet? (Damals explizit 20 Kilo frei plus 7 Kilo Handgepäck erlaubt)

Gruss Herbi50 aus Phuket


Generell: Ich kann immer wieder nur über FRA sprechen, da die Preise und Umsetzungen der Regulations an anderen Flughäfen teilweise etwas abweichen.
Jedes Kilo Übergepäck nach BKK kostet zZt bei den LVG´n zwischen € 30,- und € 50,- !
:hehe:Hast also ein glänzendes Geschäft gemacht!:hehe:
Gratulation Herbi!:tu:
 
        #34  

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Die Handgepäckkontrolle wird in FRA immer verstärkter am Gate durchgeführt. Es gibt zZt., meines Wissens keine Gesellschaft mehr, die keine Kontrolle am Gate durchführt. Die Toleranz ist zZt. noch unterschiedlich aber bewegt sich kontinuierlich Richtung Null bei allen Gesellschaften. Man will unbedingt die Vertragsbedingungen der Kabinenunfallversicherung einhalten (es gab einige, für die LVG´n sehr teure Prozesse, in Vergangenheit) und zum Anderen noch etwas Geld in dem ruinösen Wettbewerb verdienen. Du realisierst oft nur einen Doublecheck deiner Docs am Gateeingang. Jedoch wird im gleichen Atemzug dein Handgepäck begutachtet. Die LVG´n sind auch nicht blöd! Haben die Versteckerei von Handgepäck beim Check-In schon von Anfang an realisiert, aber toleriert wenns nicht übertrieben wurde. Grundsätzlich war dieses Thema über Jahre nur bei bestimmten, in Europa lebenden, Nationen zu beobachten. Hervorzuheben: Inder, Pakis, Türken, Iraner, Syrer, Yeminiten und einige Andere sehr unangenehme Zeitgenossen; die dann obendrein noch Diskussionsorgien veanstalteten und veranstalten.


Member hat gesagt:
Nachtrag:
Ja die Handgepäckkontrolle findet schon beim Zugang zum Gate statt.
(Oder eben auch nicht)
Das Risiko geh ich natürlich ein. Wurde noch nie kontrolliert.
Kann schon mal passieren dann muss ich wohl zahlen.
 
        #35  

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Es geht meiner Meinung nach nicht nur um die Versicherungen. Da gab es in der Tat Probleme mit schwerem Handgepäck, welches dann bei Turbulenzen aus den Fächern in Richtung Passagierköpfen unterwegs war.

Ein zweiter Effekt ist, dass Übergepäck natürlich bezahlt werden muss und somit eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen wird. So wie schon heute mit den Treibstoffzuschlägen zum Beispiel. (Man stelle sich vor, ein Eiscafé würde plötzlich einen "Sahnezuschlag" auf die verkaufte Eiscreme erheben, der Metzger einen "Schlachtzuschlag", der Bäcker einen "Mehlzuschlag" für Brot und Brötchen...).
 
        #36  

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Member hat gesagt:
Es geht meiner Meinung nach nicht nur um die Versicherungen. Da gab es in der Tat Probleme mit schwerem Handgepäck, welches dann bei Turbulenzen aus den Fächern in Richtung Passagierköpfen unterwegs war.

Ich muss an dieser Stelle die Luftverkehrsgesellschaften massiv in Schutz nehmen.
Tatsache ist:
2010 verurteilte ein US Amerikanisches Gericht Delta Airlines zur Zahlung von rund 1,2 Mio $US an einen Fluggast, die auch gezahlt wurden. Voran gegangen war die Weigerung der cabin inshurance von DL, dem Gast die Krankenhausbehandlung einer schweren Schulterverletzung und den damit zusammenhängenden Einkommensausfall plus Schmerzensgeld zu zahlen. Dem Gast war ein, nachweislich, viel zu schweres Gepäckstück aus dem overhead compartment auf die Schulter gefallen. Die Versicherung hatte das höchste , zulässige Gewicht im overhead per Gepäckstück, für diesen Flugzeugtyp (wie jede andere Kabinversicherung auch) in ihrer Police verankert und bekam recht, die geforderte Summe nicht zahlen zu müssen. Im Verlauf des dann folgenden Prozess wurde DL vom Gericht als Schuldig befunden die geforderte Summe (höher als im ersten Prozess) an den Kläger zu zahlen, da sie nicht dafür gesorgt hatte, daß das zu schwere Gepäckstück nicht in die Cabin verbracht wurde. Voran gegangen waren einige andere Vorfälle gleicher Art, bei verschiedenen Gesellschaften rund um den Globus, nach denen auch erfolgreich gegen LVG´n geklagt wurde. Allerdings war die zu zahlende Summe nie so hoch wie in o.a. Urteil. Seit her ist man vorsichtig geworden bei allen Gesellschaften. Man kann ja nie wissen ob wieder ein Ami, bei gleichem Tatbestand, verletzt wird. Dann wird die Geschichte richtig teuer werden, obwohl 1,2 Mio auch schon reichten...........

:?Hier ging es übrigends ursprünglich um geänderte Einreisebestimmungen TH. Ich wundere mich gerade wo wir im Verlaufe des gesamten Threats jetzt gelandet sind!:?
 
        #38  

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Grund für Null Toleranz bei Handgepäck:

Fakt ist das es für jede LVG eine Abfertigungsfirma gibt, in Fra denke ich mal Fraport. Fakt ist auch das die LVG Spielregeln für Handgepäck erstellt, die durch die Abfertigungsfirma durchzusetzen sind. Gibt es eine Verspätung aufgrund des Abladens von nicht abgenommenen Handgepäck, so haftet der Abfertiger und das ist nicht billig.
 
        #39  

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Member hat gesagt:
Grund für Null Toleranz bei Handgepäck:

Fakt ist das es für jede LVG eine Abfertigungsfirma gibt, in Fra denke ich mal Fraport.

Die wichtigsten Fremdabfertiger: Fraport, Acciona, Swissport und ein paar kleinere Versuche zwischendurch.



:bang: Die geänderten Visabestimmungen TH ? :bang:
 
        #40  

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Liebe Kollegen,

vielleicht habe ich nur zu schnell, diagonal und somit etwas überlesen. Aber ich verstehe nicht ganz, was die "geänderten" Bestimmungen denn nun bedeuten.

Dass wir nicht mehr bis zu einer STunde um den Stempel (30-Tage-Touristenvisum) anstehen müssen?

Dass nicht nach 30 Tagen ein "Visa-run" erfolgen muss?

Bitte um "Aufklärung", :)
 
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