DACH --> TH Frage zu 90 Tage Visum mit anschließender Aus und Wiedereinreise

  • Ersteller
        #21  

Member

Achtung: Visa gelten nicht Monatsweise, sondern Tageweise. Ist mir im Februar passiert, da ich am 2. März zurückflog habe ich gedacht ich muß Strafe zahlen. Ich bin am 1. Januar eigereist da lagen der erste und zweit März noch im 60 Tagezeitraum.
 
        #22  

Member

Moin

Mir hat sich nicht so ganz der Unterschied zwischen Tourist und Non Immigrant Visa erschlossen....gibt es das Non Immi nur für leute über 50 ?
Und das normal 60 tage Touristenvisum kann man verlängern ? Vom preis machts doch so gut wie Nix aus....nur der Papierkram ist bedeutend geringer so wie ich das sehe...oder ? (also beim Touristenvisum)
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Achtung: Visa gelten nicht Monatsweise, sondern Tageweise. Ist mir im Februar passiert, da ich am 2. März zurückflog habe ich gedacht ich muß Strafe zahlen. Ich bin am 1. Januar eigereist da lagen der erste und zweit März noch im 60 Tagezeitraum.

Wenn du den Einreisestempel im Pass angeschaut (und verstanden hättest) hättest du gesehen, wie lange deine Aufenthaltsberechtigung gültig ist.
 
        #26  

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Mit diesem Rechner kann man es auf den Tag genau ausrechnen. Habe ich mal auf einer Botschaftsseite gefunden.
 

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        #27  

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Member hat gesagt:
Mit diesem Rechner kann man es auf den Tag genau ausrechnen. Habe ich mal auf einer Botschaftsseite gefunden.

Wieder mal ein Schlauer, der Schengenvisum mit Thai-Visum verwechselt.
 
        #28  

Member

Ich hab da auch noch mal ne Frage die hier wohl ganz gut reinpasst :

Wenn ich mit einem TR Visum single entry Einreise und es vor Ort noch einmal um 30 Tage verlängere komme ich auf 90 Tage.
Wenn ich dann Ausreise und wiederkomme ohne ein Visum, lassen die mich dann noch rein (Visa exception / 30 Tage Stempel)?

Normal sollte das ja gehen, meine Frage bezieht sich darauf, dass ich gelesen hatte dass man sich innerhalb von 6 Monaten nicht länger als 90 Tage im Land aufhalten darf.

Oder gilt diese Regelung nur wenn man immer Visa exception nutzt?

Villeicht kann mir da jemand helfen, ich habe zu diesem Fall bisher nichts gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #29  

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Das kommt darauf an wie viele Tage zwischen Ausreise und Wiedereinreise liegen. Es gibt so viele ungeschriebene Gesetze, aber am Ende hast du kein Anrecht auf Visa exception. Der Grenzbeamte kann dich also abweisen wenn er Visarun vermutet.

Die einfachste Variante - du besorgst dir einen deutschen Zweitpass aus beruflichen Gründen. Damit kannst du dann jonglieren. Dazu gibt es auch einen Thread.
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Das kommt darauf an wie viele Tage zwischen Ausreise und Wiedereinreise liegen. Es gibt so viele ungeschriebene Gesetze, aber am Ende hast du kein Anrecht auf Visa exception. Der Grenzbeamte kann dich also abweisen wenn er Visarun vermutet.

Die einfachste Variante - du besorgst dir einen deutschen Zweitpass aus beruflichen Gründen. Damit kannst du dann jonglieren. Dazu gibt es auch einen Thread.
wäre ein bischen overkill in meinem Fall denke ich.
Ich lasse es drauf ankommen und werde berichten
 
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