TH --> DE Heiratsvisum abgelehnt!

Aber gegen den Bescheid kann er nur mittels Remonstation vorgehen.
Eine Remonstration ist in diesem Fall nicht möglich.
Es geht um eine Ausnahme Regelung.
Wie der Name schon sagt,kann eine Ausnahme gemacht werden, muss aber nicht.
 
Aber gegen den Bescheid kann er nur mittels Remonstation vorgehen. Du kennst doch die deutschen Behörden.

Ich verstehe deine Vorbehalte, aber wie schon gesagt, über das AA bietet sich diese Möglichkeit (kurzer Dienstweg) auch an. Das neben der Vorbereitung für einen A1 herlaufen zu lassen, ist nun wirklich nicht zeitaufwändig und er fährt zweigleisig.

Ich bin doch selbst schon mehrmals gegen Entscheidungen der Botschaft angegangen, Remonstration inklusive, und ich war immer erfolgreich. Ich habe das in meiner Koma-Geschichte einigermaßen umfangreich geschildert.
 
  • Hilfreich
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Ging es bei dir um ein Heiratsvisum?

Nein, das spielt aber auch keine Rolle, weil diese Abteilungen generell für Visaangelegenheiten zuständig sind.

Ich verstehe auch nicht ganz, warum hier immer wieder nach Gründen gesucht wird, etwas nicht zu machen. Das ist in keinster Weise lösungsorientiert. Bis jetzt und in diesem Fall gibt es lediglich nur drei Möglichkeiten:

  1. Remonstration (@Stuart: auch beim Heiratsvisum)
  2. A1 durchziehen
  3. Intervention über das AA
Von einer Remonstration würde ich in diesem Fall abraten. Verläuft die erfolglos, müsste eine Verpflichtungsklage in Berlin beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Das ist zeitaufwändig und wohl auch nicht billig.
 
Nichts ist in Stein gemeißelt. Manchmal hilft nur ein Face to Face Gespräch.
Ich erinnere mich noch daran wo ich meine Maus und Sohn vor ca 10 Jahren nach Dach holen wollte. Ich war gerade von Deutschland nach Österreich umgezogen. Erste Anlaufstelle war als deutscher Staatsbürger natürlich die deutsche Botschaft in Bangkok. Dort wurde mir erklärt sie seien nicht zuständig weil mein Hauptwohnsitz nicht mehr in Deutschland sei. Also ab zur österreichischen Botschaft, dort wurde mir gesagt sie seien nicht zuständig weil ich noch keine 6 Monate in Österreich gemeldet sei. Also zurück zur deutschen Botschaft um das Problem zu lösen. Letztendlich half nur ein Dreiparteien Gespräch um das Problem zu lösen. Die Österreicher haben es dann übernommen.
Auf diesem Wege mal ein Danke an die Behörden. Gibt auch gute dort.
Hätte ich alles auf dem Dienstweg gemacht, wäre das Ding wohl im Sande verlaufen. So war alles nach ein paar Tagen in trockenen Tüchern ich habe die beiden ein paar Monate später in München abgeholt.
 
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Soeben bekommen meine Verlobte (Thai) und ich die Nachricht, dass ihr Hochzeitsvisum für die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass sie kein Deutsch spricht. Momentan macht sie zwar einen Kurs, der kommt aber wohl zu spät.

Die Ablehnung sagt doch schon alles und hast Dir selber beantwortet.

Mich wundert, dass die deutsche Botschaft den Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zweck der Eheschliessung überhaupt angenommen hat.

Obwohl die erforderlichen Unterlagen Nicht vollständig waren.

Ja es gibt Ausnahmen , wenn die Dame nicht lesen und schreiben kann
 
Bevor du raus bist, könntest du kurz andeuten, warum es eine Rolle spielt? :oops:
Danke!
Erstmal soll sich der TO melden.Wenn es ihm wirklich so wichtig ist hätte er auch mal ins Board schauen können.
Ehrlich gesagt habe ich Zweifel am Wahrheitsgehalt seines Beitrags.
 
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