Wegen Geringfügigkeit gibt es keine Anzeige. Den Handel soll dir ein Gericht maI irgendwie beweisen können, wenn du 10 Tabletten bestellst. Das kann kein Gericht, ergo ist es als Eigenbedarf zu werten. Es gibt Berichte von Hunderten Pillen, wo 35€ bezahlt wurden, als Ordnungswidrigkeit.
Da kommt es mich teurer, solche Pillen original zu kaufen. Aber das muss jeder selbst wissen...
Wenn dann im Falle des Falles ein Anhörungsbogen vom Zoll kommt, streitet man ab und verweist zur Klärung auf den Absender. Das Problem hier: In der Regel wird es ohne Absenderadresse versandt. Das heisst, das Risiko ist verschwindend gering.